Ein Job für immer? Mythen und Wahrheiten rund um den Beamten
Staatsdiener müssen gegenüber ihrem Dienstherrn absolut loyal sein, dürfen nicht streiken und zahlen ihre Krankenversicherung selbst. Der Beamtenstatus hat aber ebenso viele Vorteile - allen voran die hohe Sicherheit. Rausfliegen können Beamte aber trotzdem.
Berlin (dpa/tmn) – Über Beamte kursieren viele Vorurteile: Faul seien sie, träge, nur auf Dienst nach Vorschrift und einen pünktlichen Feierabend bedacht. Dabei gibt es "den Beamten" überhaupt nicht.
Und auch sonst kursiert über Beamte viel gefährliches Halbwissen. Zur Aufklärung ein paar Fragen und Antworten rund um die Karriere im Staatsdienst:
Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?
Ende Juni 2016 waren in Deutschland 1 672 415 Beamte beschäftigt. Diese Zahl nennt das Statistische Bundesamt. Mit 1 274 920 Beamten arbeiten die meisten Staatsdiener bei den Ländern. 186 335 Beamte sind bei den Kommunen tätig, 179 915 beim Bund und 31 240 Beamte in der Sozialversicherung. "In den Zahlen für Bund und Länder sind auch die insgesamt rund 30 000 Richter enthalten", sagt Nils Kammradt, Bundesbeamtensekretär bei der Gewerkschaft Verdi in Berlin.
Was unterscheidet den Beamten von anderen Beschäftigten?
Anders als bei Angestellten sind die Bezüge der Beamten kein Entgelt für einzelne geleistete Arbeiten. Vielmehr sind sie die Gegenleistung dafür, dass sie sich "mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stellen und ihre Dienstpflichten nach Kräften und treu erfüllen", sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Beamte werden für diesen Einsatz von ihrem Dienstherren alimentiert.
Was bedeutet das konkret?
Finanzielle Sicherheit, komme fast was wolle. Denn nach diesem Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, Beamten einen angemessenen Lebensstandard zu gewähren - auch bei Invalidität und im Alter. Mit der Besoldung soll sichergestellt werden, dass Beamte wirtschaftlich unabhängig sind und sich ganz ihrem Beruf widmen können.
Was ist der Vorteil der Beamtenposition?
"Beamte sind unkündbar", so das gängige Vorurteil. Und auf den ersten Blick stimmt das tatsächlich: "Hauptvorteil ist sicher die Verbeamtung auf Lebenszeit – und damit eine gesicherte Position", erklärt Cornelia Krüger von der Dachgewerkschaft dbb beamtenbund und tarifunion.
Existiert die Unkündbarkeit tatsächlich?
"Auch Beamte können aus dem Dienstverhältnis entlassen werden", erklärt Krüger. Das ist etwa der Fall, wenn sie von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zudem kann Fehlverhalten im Dienst disziplinarrechtlich verfolgt werden und in schweren Fällen eine Entlassung nach sich ziehen.
Und welche Nachteile hat der Beamtenstatus?
Der Dienstherr muss nicht mit einem Tarifpartner verhandeln, wenn es um die Bezüge der Beamten geht – er ordnet einfach an. Dadurch konnten nach Verdi-Angaben zum Beispiel in den 2000er Jahren das Weihnachts- und das Urlaubsgeld für Beamte verringert oder abgeschafft werden.
Welche Voraussetzungen müssen Anwärter erfüllen?
Die Beamtenlaufbahn steht grundsätzlich nicht nur deutschen Staatsbürgern offen. Auch Bürger anderer EU-Länder können in Deutschland in den Staatsdienst gehen, hinzu kommen Ausländer aus der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Die Einstellung erfolgt nach dem Grundsatz der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. "Hinzu kommt noch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister", sagt Krüger. Dort dürfen keine Straftaten eingetragen sein.
Welche körperlichen Voraussetzungen müssen Beamte mitbringen?
Vor der Verbeamtung müssen sich Anwärter von einem Betriebs- oder Amtsarzt untersuchen lassen. Jemand gilt als gesundheitlich nicht geeignet, wenn nach der Untersuchung davon auszugehen ist, dass er oder sie noch vor dem Ruhestand dienstunfähig wird oder mit großer Wahrscheinlichkeit über Jahre hinweg mit regelmäßigen Krankheitszeiten zu rechnen ist.
Werden heute noch junge Leute verbeamtet?
Natürlich. Dem öffentlichen Dienst in Deutschland fehlen über 100 000 Fachkräfte – und mehr als 700 000 werden in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden. "Insofern ist die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bedroht", erklärt Krüger.
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