Kindergeld auch während Zeitsoldaten-Bewerbung
Eltern bleibt das Kindergeld, wenn sich ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bei der Bundeswehr bewirbt. Das gilt auch dann, wenn der Sohn oder die Tochter eine Stelle als Zeitsoldat anstrebt.
Denn nicht nur die Bundeswehr-Ausbildung für einen zivilen Beruf sei eine Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 K 2144/08). Auch eine rein militärische Stelle falle darunter.
Die Eltern volljähriger Kinder haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. tmn
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