Krankengeld gestoppt: Widerspruch einlegen
Erfurt (dpa/tmn) - Wenn Arbeitnehmer während einer Erkrankung ihren Job verlieren, haben sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Doch nicht immer zahlen die Krankenkassen das Geld auch weiter.
Betroffene sollten dann bei ihrer Kasse Widerspruch einlegen, rät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Erfurt. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt die UPD ihnen außerdem, sich trotz des Krankengeld-Anspruchs arbeitslos zu melden.
Grundlage für die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit sei die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Kann der Betroffene ihr nicht in vollem Umfang nachgehen, müsse er weiterhin Krankengeld bekommen. Verweigern kann die Kasse das Krankengeld laut UPD allerdings in folgender Situation: wenn zuletzt eine an- oder ungelernte Arbeit ausgeübt wurde und der Versicherte noch anderen vergleichbaren Tätigkeiten trotz der bestehenden Erkrankung in vollem Umfang nachgehen kann.
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