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Lockdown - Wir sind für Sie da
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Neue Regelung für die Bürger

Ab Montag, 18. Januar, sind FFP2-Masken beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr Pflicht.
Foto: PixelboxStockFootage/stock.adob
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Ab Montag, 18. Januar, ist Einkaufen nur noch mit FFP2-Maske erlaubt. Das ist ein aktueller Beschluss der Bayerischen Staatsregierung.

Um die Ausbreitung der sehr ansteckenden Corona-Virusvarianten aus Großbritannien und Südafrika einzudämmen, hat der Ministerrat am 12. Januar eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, 18. Januar, beschlossen.

Stoff-Maske reicht nicht mehr

In den Bussen und in den Geschäften in Bayern reichen also die gängigen Mund-Nase-Bedeckungen aus Stoff nicht mehr aus.

„CE“ muss auf FFP2-Maske abgedruckt sein

Sichere, geprüfte Masken erkennt man an dem aufgedruckten „CE“ für „Communauté Européenne“, zu deutsch „Europäische Gemeinschaft“. Er steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften. Daran folgt eine vierstellige Zahl. Diese gibt an, wer die Maske geprüft hat, etwa TÜV oder DEKRA. Die Nummer kann im Internet eingegeben werden und so das zertifizierte Prüf-Labor nachvollzogen werden.

pm/herk

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