Selbstständige Zahntechniker müssen den Meister haben
Wer einen Zahnersatz anfertigt, darf sich keine Fehler erlauben. Schließlich ist die Produktqualität für das Wohlbefinden des Patienten entscheidend. Daher gilt für selbstständige Zahntechniker auch in Zukunft der Meisterzwang. Das bekräftigt ein Urteil aus Münster.
Zahntechniker brauchen auch künftig einen Meister, um sich selbstständig machen zu können. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor (Az.: 4 A 1113/13).
Anders als in anderen Handwerksberufen ist bei Zahntechnikern der Meistertitel unverzichtbar. Der Meisterzwang für Zahntechniker sei damit verfassungsgemäß.
Geklagt hatte ein 40-jähriger Mann, der das Unternehmen seines Vaters übernehmen wollte, aber keinen Meister hatte. Ohne Erfolg: Die von Zahntechnikern gefertigten Arbeiten blieben in der Regel auf Dauer im Körper der Patienten, so das Gericht. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei es deshalb erforderlich, dass nur Personen mit einem Meisterbrief den Beruf selbstständig ausübten.
Derzeit brauchen Selbstständige laut dem Zentralverband des deutschen Handwerks in mehr als 50 Handwerksberufen keinen Meister mehr - darunter etwa der Fliesenleger oder der Parkettleger. Das sind etwas weniger als die Hälfte aller Ausbildungsberufe im Handwerk.
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