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Abgabefrist naht
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Steuererklärung: Hier bekommt man Hilfe

Diese Formulare des Finanzamts schrecken viele ab. Bei der Steuererklärung kann sich aber jeder helfen lassen.
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Diese Formulare des Finanzamts schrecken viele ab. Bei der Steuererklärung kann sich aber jeder helfen lassen.
Foto: Robert Günther (dpa)

Der Abgabetermin für die Steuererklärung naht. Wer sie nicht selbst erstellen möchte, kann sich vom Profi helfen lassen. Auch andere Gründe sprechen dafür.

Wer auf die Steuererklärung verzichtet, verschenkt unter Umständen Geld: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei 935 Euro pro Jahr, schätzt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.

Die Unterlagen können Steuerzahler bis zum 31. Mai bei ihrem Finanzamt abgeben. Wer sich von einem Profi helfen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit. Steuerpflichtige sollten diese Frist nicht verpassen. Andernfalls könnte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag berechnen. Allerdings: Arbeitnehmer, Rentner oder Studenten sind nicht immer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. "Trotzdem würde ich das jedem empfehlen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Fristverlängerung beantragen

Wer seine Steuererklärung selbst macht, kann im Zweifel beim Finanzamt einem Antrag auf Fristverlängerung stellen, falls er länger braucht. "Die Frist wird teilweise sogar bis Ende September verlängert", sagt Michael Beumer von der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest. "Man sollte allerdings rechtzeitig anfragen."

Wem diese Zeit dennoch nicht ausreicht, der kann sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Dann bleibt bis zur Abgabe bis Jahresende Zeit. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kann zwischen 35 und 400 Euro im Jahr kosten.

Kosten können stark schwanken

Das ist beim Steuerberater anders. Er hat einen gewissen Spielraum, um den Preis festzulegen. Darum sollte man die Kosten gleich ansprechen, empfiehlt Klocke. Eine Übersicht über die Berechnung der Kosten gibt die Steuerberatergebührenverordnung.

Rentner, Arbeitnehmer und Studenten können meist die Angebote der Lohnsteuerhilfeverein nutzen. "Solange sie nicht gewerblich oder freiberuflich Geld einnehmen oder umsatzsteuerpflichtig sind", sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vereine dürfen bei Einkünften aus Arbeitslohn, Unterhalt, Renten und beim Kindergeld beraten. Außerdem dürfen ihre Mandanten nicht mehr als 13 000 Euro im Jahr durch Vermietung und Kapitalanlagen einnehmen.

Wer braucht einen Steuerberater?

Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer müssen sich bei Beratungsbedarf hingegen an einen Steuerberater wenden. "Da ist es egal, ob sie das haupt- oder nebenberuflich machen", sagt Rauhöft. Auch wer eine Solaranlage auf dem Dach hat oder Geld erbt, sollte sich informieren, ob er einen Steuerberater benötigt.

"Je komplexer der Fall ist, desto sinnvoller ist die Hilfe durch einen Berater", sagt Klocke. Dazu kommt: Wer die Steuererklärung an einen Experten abgibt, gibt auch die damit verbundene Verantwortung ab. Ein Steuerbüro haftet für seine Fehler.

Regel Nummer eins bei der Suche: Der Verein oder Berater sollte in der Nähe sein. Regel Nummer zwei: Ein persönliches Gespräch ist besonders am Anfang notwendig. "Die Frage, ob die Chemie passt, spielt für viele eine entscheidende Rolle", sagt Minou Khodaverdi von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Zertifikate und Empfehlungen einholen?

"Eventuell können Kollegen, Freunde oder die Familie eine Empfehlung geben", ergänzt Isabel Klocke. Auch ein Blick auf Qualifikationen und Arbeitsgebiete könne weiterhelfen. Welche Zertifikate hat der Experte? Womit kennt er sich besonders gut aus?

Bei den Lohnsteuerhilfevereinen gibt es zum Beispiel zertifizierte Beratungsstellen (DIN 77700). Dieses Qualitätssiegel können die Vereine freiwillig erwerben. Wer sich Steuerberater nennt, hat eine staatliche Prüfung bestanden. Wie auch die Mitarbeiter in den Vereinen sind sie an Recht und Gesetz gebunden.

Übrigens: Die Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein kann man in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben, sagt Michael Beumer. Dadurch sinkt die Steuerlast im Folgejahr. (dpa)

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