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Auskunfteien
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Das können Sie gegen negative Schufa-Einträge tun

Das wohl bekannteste Unternehmen für Bonitätsauskünfte: die Schufa.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Schufa und Co. erfüllen für Unternehmen einen wichtigen Zweck: Sie errechnen, wie kreditwürdig ein Kunde ist. Für Verbraucher können negative Einträge aber weitreichende Folgen haben. Was dagegen tun?

Vermieter verlangen sie häufig, Banken fragen sie ab, bevor sie Kredite vergeben, und auch für den neuen Handyvertrag ist sie meist nötig: eine sogenannte Bonitätsauskunft. Meist gibt es die von der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Fällt die Auskunft negativ aus, bedeutet das häufig: Der neue Handy- oder Kreditvertrag kommt nicht zustande. Deswegen lohnt es sich, die Einträge rechtzeitig zu kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch dagegen einzulegen.

Welche sind die wichtigsten Auskunfteien für Verbraucher?

Deutschlands größte Auskunftei im Bereich Privatkunden ist die Schufa. Sie ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden. Zu den Aktionären gehören nahezu alle Banken und Kreditinstitute, aber auch Onlinehändler, Telefonanbieter und andere. Nach eigenen Angaben hat sie Daten von mehr als 68 Millionen Privatkunden und 6,25 Millionen Unternehmen gesammelt, die sie an ihre rund 10.000 Vertragspartner herausgeben kann.

Aber die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei. Ihre Mitbewerber heißen zum Beispiel Crif GmbH mit 56 Millionen gespeicherten Kundendaten oder Creditreform, deren Schwerpunkt auf der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen liegt.

Was machen Auskunfteien?

"Der Sinn ist, Daten von Verbrauchern und Unternehmen zu sammeln", sagt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus München, Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Aus diesen Daten werde eine Kennzahl mit einem sogenannten Scoring ermittelt. Anhand der Kennzahl könnten abrufende Unternehmen dann entscheiden, "ob sie Verträge mit jemandem schließen wollen oder nicht".

"Gespeichert werden Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften", sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. "Gespeichert werden auch Zahlungsstörungen oder Kündigungen." Im Laufe der Zeit könne sich der Scorewert verändern.

Wie erfahre ich von negativen Einträgen?

"Sie erfahren das nicht von selber", sagt Birgit Vorberg von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten dafür bei der Schufa - oder jeder anderen Auskunftei - eine Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beantragen. Diese ist kostenlos.

Sabine Bernstein, Pressesprecherin der Schufa, empfiehlt, die Datenkopie regelmäßig einzuholen, "zumindest immer dann, bevor man einen Kredit oder einen neuen Mietvertrag abschließen will". Dann bestehe die Möglichkeit, dass die Menschen fehlerhafte Einträge erkennen und korrigieren lassen können.

Was kann ich gegen negative Einträge tun?

Negative Einträge sind häufig auf unbezahlte Rechnungen oder Kreditraten sowie gekündigte Girokonten mit unbezahlten Dispokrediten zurückzuführen. Darum gilt es, die Datenkopie genau zu kontrollieren.

"Eventuell steht eine Rechnung als unbezahlt drin, die man längst beglichen hat", sagt Verbraucherschützerin Vorberg. Möglich sei auch, dass der Name verwechselt und Daten deswegen falsch eingetragen wurden.

Wichtig ist: Eine unbezahlte Rechnung darf nur vermerkt werden, wenn zweimal gemahnt wurde. Das müsse das Unternehmen, das die Mahnung ausgestellt hat, nachweisen können, sagt Schufa-Sprecherin Bernstein.

Halten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Eintrag für falsch, können sie bei der Schufa anrufen. Diese halte dann Rücksprache mit dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat, so Bernstein. Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler, werde der Vermerk korrigiert. In Streitfällen hätten Privatpersonen die Möglichkeit, einen Ombudsmann einzuschalten.

Alternativ könnten sich Betroffene auch direkt an das Unternehmen wenden, das den falschen Eintrag veranlasst hat. Lehne die Firma es ab, den Eintrag zu widerrufen, könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch an einen Anwalt wenden, sagt Bergdolt.

Werden negative Einträge jemals gelöscht?

Ja, werden sie. Dazu gibt es festgelegte Fristen. "Wird eine offene Rechnung letztendlich bezahlt, wird der Schufa-Eintrag taggenau nach drei Jahren gelöscht", erklärt Schufa-Sprecherin Bernstein. Der Vermerk über eine Privatinsolvenz wird nach Abschluss des Verfahrens aktuell ebenfalls noch drei Jahre gespeichert.

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