Kinderberücksichtigungszeiten können Rente erhöhen
Eltern können zeitweise oft weniger arbeiten als Kinderlose. Um dem finanziellen Nachteil entgegenzusteuern, gibt es die Möglichkeit, die entsprechenden Zeiträume beim Rentenantrag berücksichtigen zu lassen.
Berlin (dpa/tmn) - Kindererziehung zählt auch für die spätere Rente. Pro Kind werden grundsätzlich bis zu 36 Monate Erziehungszeit anerkannt.
Zusätzlich können bis zum zehnten Lebensjahr eines jeden Kindes noch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Dadurch kann eine zeitgleiche Beschäftigung bei der Rente besser bewertet werden.
Kinderberücksichtigungszeiten werten die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung um bis zu 50 Prozent auf. Der Verdienst wird aber höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt. Das liegt 2016 bei rund 36 000 Euro. Lohnen kann sich die Anrechnung der Berücksichtigungszeiten zum Beispiel bei einem geringen Verdienst wegen Teilzeitarbeit. Wichtig ist es, spätestens bei der Rentenantragstellung auch die Berücksichtigung der Kindererziehung zu beantragen. (dpa)
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