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Mehrkosten durch Behinderung über Pauschale absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Behinderte können ihre Mehrkosten am einfachsten über die Behindertenpauschale von der Steuer absetzen. Denn dabei seien keine Einzelnachweise erforderlich, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Der Freibetrag kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Bei einem Behinderungsgrad zwischen 25 und 30 Prozent beträgt sie den Angaben zufolge 310 Euro, bei einem Behinderungsgrad von mindestens 95 Prozent 1420 Euro. Blinden und hilflosen Menschen steht eine Pauschale von 3700 Euro zu. Wer zwischen 25 und 50 Prozent behindert ist, muss den Angaben zufolge allerdings gesetzlichen Anspruch auf eine Rente oder andere entsprechende laufende Bezüge haben, um die Pauschale zu erhalten.

Übersteigen die regelmäßigen Kosten durch die Behinderung die Pauschale, können sie durch Einzelnachweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. In Einzelfällen sind auch unregelmäßige Kosten, etwa für Fahrten zum Arzt, und Umbaumaßnahmen wie der Einbau einer Rampe absetzbar. Die Behinderung wird in der Regel durch den Behindertenausweis oder den Bescheid des zuständigen Versorgungsamts nachgewiesen.

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