Unter Drogen auf frisiertem Longboard durch Burgau unterwegs
Ein Longboard mit Elektromotor ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. In Burgau stoppte die Polizei einen Mann, der damit unterwegs war. Das war aber nicht alles.
Auf einer Streifenfahrt kontrollierten Kräfte der Polizeiinspektion Burgau am Dienstag gegen 22 Uhr einen Mann auf einem sogenannten Longboard. Er fuhr auf der Dillinger Straße Richtung Kreisverkehr. Das Longboard war mit einem Elektromotor versehen und konnte eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Allerdings ist diese Art von Fahrzeug nicht für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen, sondern ausschließlich für den Einsatz auf einem abgegrenzten Privatgrundstück vorgesehen.
Longboard-Fahrer in Burgau hätte Führerschein und Versicherung gebraucht
Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen hätte der Fahrer einen Führerschein und eine Versicherung benötigt. Beides hatte er nicht. Zudem gab der Mann bei der Kontrolle an, regelmäßig Rauschmittel zu konsumieren. Deshalb ordneten die Beamten eine Blutentnahme an, um die Verkehrstüchtigkeit festzustellen. Zudem zeigten sie ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie nach dem Pflichtversicherungsgesetz an. Das frisierte Longboard stellten die Polizisten sicher. (AZ)
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