Augsburger Landgericht spricht Frauenstettener „Axt-Mann“ frei
Im Prozess um den "Axt-Mann" von Frauenstetten gibt es ein Urteil. Das Landgericht Augsburg hält den Mann nach psychiatrischem Gutachten für schuldunfähig.
Freispruch für den „Axt-Mann“ aus Frauenstetten: Weil der beschuldigte 57-Jährige laut Gutachter am Tattag im Juli 2017 erkrankt und nicht schuldfähig war (und ist) konnte ihn das Augsburger Landgericht jetzt nicht verurteilen. Weil auch keine Gründe vorliegen, ihn in eine psychiatrische Einrichtung oder eine Entziehungsanstalt einzuweisen, durfte er den Gerichtssaal als feier Mann verlassen.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger sehen Angeklagten als schuldunfähig
Vor der Urteilsverkündung standen am letzten Verhandlungstag die Plädoyers an – mit annähernd gleichem Inhalt. Sowohl Staatsanwältin Kerstin Reitlinger als auch Verteidiger Dirk Hörmann legten das psychiatrische Gutachten so aus, dass der Beschuldigte für seine Tat nicht zu bestrafen sei. Ohnedies sei ein Tötungsvorsatz seitens des Beschuldigten gegenüber den Polizeibeamten nicht nachzuweisen gewesen. Also zog die Staatsanwältin den bestehenden Antrag auf Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zurück.
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