Buttenwiesen will Bauen und Naturschutz vereinen
Plus Die Erschließung des Baugebiets „Im Dettelfeld – am Apfelgarten“ in Oberthürheim ist bald fertig. Doch das Vorgehen der Gemeinde Buttenwiesen war nicht in Ordnung - ein Gemeinderat übt Selbstkritik.
Die Erschließung läuft. Neun Baugrundstücke und eine Grünfläche entstehen im Baugebiet „im Dettelfeld - am Apfelgarten“ in Oberthürheim. Bürgermeister Hans Kaltner erklärte am Montagabend, in der Buttenwiesener Gemeinderatssitzung im Zehentstadel in Pfaffenhofen: „Wir werden in vier Wochen komplett fertig.“ Die Versorgungsleitungen sind im Boden, die Randzeilen lassen schon erkennen, wo die Straßen und Gehwege verlaufen. Und wenn es die Witterung zulässt, kommt dieses Jahr noch die erste Asphaltschicht auf die Straße. Doch bevor Bauanträge genehmigt werden können, müssen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan rechtskräftig sein. Der letzte Schritt davor, die Billigung und der Satzungsbeschluss, sollte eigentlich am Montag gefasst werden; nach der Behandlung der dazu eingegangenen Stellungnahmen. Unter anderem bat ein künftiger Hausherr, die erlaubte Wandhöhe zu erhöhen. Er plane ein Haus mit Flachdach, wobei eine Wandhöhe von mindestens 6,50 Meter nötig wäre. Noch besser wären 7,50 Meter, wie das in den Wertinger Gemeinden Standard sei.
Buttenwiesens Bürgermeister will Gebäude in die Landschaft "einpassen"
Dagegen hätte die Abteilung Städtebau/Baurecht am Landratsamt aufgrund der Hanglage am südlichen und östlichen Ortsrand lieber Gebäude mit Sattel- und Walmdächern und einer maximalen Wandhöhe von vier Metern, wobei der Bezugspunkt auf dem Grundstück genau festgelegt werden solle. Der Bürgermeister erläuterte: „Das wunderschöne Baugebiet liegt leicht am Hang und wir möchten die Gebäude in die Landschaft einpassen.“ Schon in vorangegangenen Verfahren habe die Gemeinde begründet, warum sie an der bisherigen Höhenfestsetzung festhalte. Nun habe sich aber gezeigt, dass sechs Meter Wandhöhe aus baulichen Gründen nicht ausreichen. Deshalb beschloss das Gremium, als maximale Wandhöhe 6,50 Meter zuzulassen. Eine weitere Erhöhung sei nicht im Sinne der Gemeinde, erklärte Kaltner. Bezug solle dabei auf die ursprüngliche Geländehöhe genommen werden. Eine Rasteraufnahme von fünfmal fünf Metern ist zugrunde zu legen.
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