Sexuelle Nötigung - Verfahren gegen Banker eingestellt
Dillingen/Augsburg Zu einem vorgesehenen Berufungsverfahren im Falle von sexueller Nötigung, deren vor dem Amtsgericht Dillingen ein 60-jähriger Banker bezichtigt und dann freigesprochen worden war, kam es gestern in Augsburg nicht mehr. Beim Landgericht wurde das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Die Hauptbelastungszeugin im ersten Prozess, eine 40-jährige Bankangestellte, die dem Marktbereichsleiter unterstellt gewesen war, hatte sich ohnehin mit Krankschreibung wegen einer psychischen Beeinträchtigung beim Gericht entschuldigt.
Wie Richter Franz Lindemeier vor Verhandlungsbeginn im Prozess wegen Beleidigung einer Kriminalbeamtin durch den angeklagten Bankmann mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft erst am vergangenen Freitag für eine Einstellung des Verfahrens im Fall der sexuellen Nötigung plädiert, weil die Tat im unteren Bereich der Deliktbreite rangiere. Auch würde sich die Beweislage schwierig gestalten, wegen der zu erwartenden längeren Krankheit der Hauptzeugin.
Angeklagter wollte Geldstrafe von 8 000 Euro nicht hinnehmen
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