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  3. Binswangen: Binswangen und das Problem mit dem Baugebiet

Binswangen
07.05.2023

Binswangen und das Problem mit dem Baugebiet

Binswangen will neue Bauplätze schaffen. Doch dafür fehlt eine Voraussetzung.
Foto: Soeren Stache (Symbolbild)

Plus Die Gemeinde will ein Areal für Häuslebauer schaffen. Doch die Grundstücke gehören nicht der Kommune. Nun spielen die Verantwortlichen auf Zeit.

Der Gemeinderat Binswangen stellt zurzeit den Bebauungsplan "Südwestlich der Dillinger Straße" auf. Doch die Grundstücke gehören nicht der Gemeinde, die Verhandlungen laufen. Deshalb kann der Bebauungsplan auch nicht fertiggestellt werden. Am Dienstag beschloss der Binswanger Gemeinderat, die Veränderungssperre, welche das Gremium vor zwei Jahren erlassen hat, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dabei geht es darum, "dass im künftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplans, dessen Aufstellung beschlossen ist, bestimmte Vorhaben und Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden dürfen", erinnerte Bürgermeister Anton Winkler. 

Binswangen greift zur Veränderungssperre

Die Sperre konnte erlassen werden, weil ein Bebauungsplan absehbar war und für die Gemeinde keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbebauung bestehen. Denn Binswangen wird durch die Staatsstraße, den Wald und das Wasserschutzgebiet begrenzt. Deshalb möchte sich die Gemeinde die drei nebeneinanderliegenden Grundstücke sichern, von Binswangen aus gesehen links der Dillinger Straße. Die landwirtschaftlichen Flächen grenzen direkt an das Baugebiet Am Kirchle. Das Grundstück westlich davon könne nicht in den Bebauungsplan einbezogen werden, denn es liege bereits im Wasserschutzgebiet, führte Katrin Joachim von der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen in der Sitzung vor zwei Jahren aus. Wie beim damaligen Beschluss stimmte Ratsmitglied Johannes Rigel dagegen. Damals begründete er das damit, dass über den Kopf der Eigentümer hinweg entschieden werde. Nächstes Jahr kann die Gemeinde die Sperre letztmals um ein Jahr verlängern. Hätte der Gemeinderat die Frist versäumt, könnte jederzeit ein Bauplan eingereicht werden, der aufgrund der momentanen Rechtslage beurteilt werden müsste. Im Vorfeld der damaligen Sitzung lehnte das Gremium die Bauvoranfrage eines Binswanger Landwirts in diesem Bereich ab. Er wollte seinen Betrieb teilweise aussiedeln.

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