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  3. Buttenwiesen: Buttenwiesen stimmt für zeitgemäße Bebauungspläne

Buttenwiesen
16.02.2023

Buttenwiesen stimmt für zeitgemäße Bebauungspläne

Wer was wo bauen darf, ist grundsätzlich in Bebauungsplänen festgelegt. Nicht immer sind diese, wie im Buttenwiesener Ortsteil Wortelstetten, noch zeitgemäß.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Ein Bauantrag im Ortsteil Wortelstetten widerspricht vielen Vorgaben. Das nimmt der Gemeinderat zum Anlass, grundsätzlich über Nachverdichtungen zu diskutieren.

Eine zusätzliche Wohneinheit will ein Hauseigentümer in Am Streitgraben in Wortelstetten bauen. Dazu plant er, ausgehend vom Dachgeschoss über der bestehenden Garage, einen massiven Anbau im Süden des Hauses. Mit den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes stimmt hier kaum mehr etwas überein. Buttenwiesens Gemeinderäte nahmen den Fall als Anlass, grundsätzlich darüber zu diskutieren, ob der Bebauungsplan noch zeitgemäß ist. 

"Es gibt in dem Gebiet viele Änderungen und Carports, die gar nicht beantragt wurden", erinnert Karl-Heinz Rathgeb die anderen Gemeinderatsmitglieder. Der Wortelstettener hat für Fälle wie den vorliegenden durchaus Verständnis: "Die Kinder kommen zurück, jetzt will man die Garage mitnutzen." Und auch Daniel Uhl, der ebenfalls in Wortelstetten wohnt, spricht sich für eine Zustimmung aus: "Die Zeiten sind jetzt andere." Die Verdichtung von Baugebieten – wie in anderen Orten – und damit eventuell eine Anpassung der Vorgaben bei den älteren Bebauungsplänen seien angesagt. 

Nachverdichtungen sind sinnvoller, als neue Baugebiete zu erschließen

Richard Hiesinger findet ganz grundsätzlich, dass Nachverdichtungen sinnvoller sind, als neue Baugebiete zu erschließen: "Oftmals wollen Kinder einfach anbauen." 

Konkret plant der Wortelstettener Bauherr einen Anbau in Holzbauweise, dazu eine Gaube und einen Carport zu errichten. Ein Teilbereich des Bebauungsgebietes sei im Jahr 1999 geändert worden, informierte Verwaltungsangestellte Nicole Bronnhuber den Gemeinderat. Das betroffene Baugrundstück liege allerdings außerhalb des Bereiches. 

Im ursprünglichen Bebauungsplan sind für die Hauptgebäude nur Satteldächer mit Neigungen zwischen 38 und 50 Grad zulässig. Geplant ist dagegen ein Pultdach mit einer Neigung von sieben Prozent. Selbst bei einer Befreiung sind laut Bronnhuber mindestens noch 20 Prozent Neigung gefordert. Auf ähnliche Grenzen stößt der vorgelegte Bauantrag bei der Höhe des Kniestocks. Und auch die vorgesehene Dachgaube im Norden des Gebäudes liegt nicht nur außerhalb der Vorgaben des Bebauungsplanes, sondern auch jenseits der bisher bewilligten Befreiungen.

Alle im Baugebiet sollen die gleichen Möglichkeiten haben

"Selbst wenn wir dem Bauantrag zustimmen, kommt er vom Landratsamt zu 99 Prozent wieder zurück", gibt Buttenwiesens Bürgermeister Hans Kaltner zu bedenken. Der Plan, wie er vorliegt, sei nicht genehmigungsfähig. Wenn der Bauherr ihn so an das Landratsamt schicke, würden ihm nur Kosten entstehen.

"Wenn jemand ausscheren will, müssen wir den Bebauungsplan aktualisieren, damit gilt dann auch für alle im Baugebiet das Gleiche", sagte Kaltner. Grundsätzlich gebe es natürlich auch immer Nachbarn, deren Interessen zu beachten seien. Im vorliegenden Fall hatten nicht alle unterschrieben, eine Unterschrift fehlt.

Einstimmig lehnen Bürgermeister und Gemeinderat den Bauantrag ab

Letztendlich waren sich Bürgermeister Kaltner und sein Gemeinderat bei ihrer jüngsten Sitzung einig, den vorgelegten Bauantrag abzulehnen. Gleichzeitig werden sie die Verwaltung beauftragen, das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes "Streitgraben" auf den Weg zu bringen. "Wir sollten insgesamt wissen, was man in dem Gebiet machen kann und was nicht", erklärte Kaltner, "zumal dort noch einige freie Bauplätze vorhanden sind." 

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