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  3. Corona: Zahlen Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Corona-Krise noch?

Corona
14.04.2020

Zahlen Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Corona-Krise noch?

Mit einer Risikolebensversicherung sorgt man für die Hinterbliebenen vor. Auch in der Corona-Pandemie sind deutsche Versicherte wohl ausreichend geschützt, sagen Experten.
Foto: Foto: Jens Büttner, dpa

Wer eine Lebensversicherung hat, mag sich fragen, ob die Leistungen in einer Pandemie garantiert sind. Schwierig ist die Lage bereits für Hoteliers oder Wirte.

Die Corona-Krise verunsichert viele Bürger. Beruhigend ist es für die meisten, wenn sie sich durch Versicherungen gegen schlimme Ereignisse geschützt haben. Aber greifen die Versicherungen auch im Pandemiefall? Was passiert, wenn es hart auf hart kommt? Privatleute können zum Beispiel mit Blick auf Lebensversicherungen beruhigt sein, sagen Experten. Heikler ist die Situation für Gastronomen, Hoteliers oder Lebensmittelbetriebe, die sich gegen Betriebsschließungen schützen wollten.

Lebensversicherungen zahlen im Pandemiefall

Wer als Privatmann eine Risikolebensversicherung abschließt, will damit meistens seine Familie für den Fall des eigenen Todes absichern. Die Hinterbliebenen sollen finanziell nicht um ihre Existenz fürchten müssen. Aber greifen die Lebensversicherungen auch im Fall einer Seuche? Wer argwöhnisch denkt, könnte vermuten, dass die Versicherungen für diesen Fall Klauseln vorgesehen haben, die sie hier vor Zahlungen schützen.

Kim Paulsen vom Bund der Versicherten kann die Verbraucher beruhigen: „Bei Risikolebensversicherungen besteht der Versicherungsschutz auch im Falle einer Pandemie“, sagt er. „Uns ist kein Tarif am Markt bekannt, der einen Todesfall in Folge einer Pandemie bei den Leistungen ausschließt.“ Sollte man also an Corona sterben, zahlt die Versicherung. Gleiches gelte für Kapitallebensversicherungen. Sie sind in den meisten Fällen als Altersvorsorge gedacht, beinhalten im Todesfall aber auch eine Leistung an die Hinterbliebenen.

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Dass die Lebensversicherer im Fall vieler Opfer an ihre Grenzen geraten können, davon gehen Experten nicht aus. Gegenüber der „Börsen-Zeitung“ sagte kürzlich ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin halte die Lage der deutschen Lebensversicherer durch Corona für nicht existenzbedrohend. Die Branche sei „robust genug“, auch durch die rechtzeitige Regulierung.

Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung hilft bei Tätigkeitsverbot

Wer arbeitet, für den ist interessant, dass auch eine durch eine Corona-Infektion ausgelöste Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt wäre. „Eine Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Beruf zu mindestens 50 Prozent dauerhaft, also für mindestens sechs Monate, nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann muss die entsprechende Versicherung einspringen“, sagt Versicherungsexperte Paulsen. Allerdings, schränkt der Bund der Versicherten ein, sei bisher noch kein Fall bekannt, in dem eine Erkrankung mit Covid-19 ein dauerhafter Zustand bleibt.

Interessanter könnte es sein, dass manche Berufsunfähigkeitsversicherungen eine „Infektionsklausel“ beinhalten, berichtet Paulsen. Diese schützt, wenn zum Beispiel ein Tätigkeitsverbot für mindestens sechs Monate besteht und man durch eine Infektion seinem Beruf nicht nachgehen kann und darf. „Bei bestimmten Berufsgruppen – zum Beispiel Heilberufe, Bäcker, Fleischer oder Erzieher – kann ein Tätigkeitsverbot wahrscheinlicher sein als bei anderen“, schreibt der Bund der Versicherten. Mancher hat sich deshalb vielleicht für diesen Fall abgesichert.

Klar ist dagegen, dass die Pandemie in der Regel kein Fall für die Unfallversicherung ist, erklärt Paulsen: „Eine Unfallversicherung zahlt, wenn nach dem Unfall eine Invalidität verbleibt“, sagt er. „Eine Erkrankung ist in der Regel kein Unfall.“ Manche Versicherungstarife werten zwar eine Infektion auch als Unfall. Für eine Zahlung müsse dann aber eine „dauerhaft verbleibende Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegen“, klärt der Bund der Versicherten auf.

Betriebsschließung: Versicherungen wollen nicht an Wirte oder Hoteliers zahlen

Kritisch ist die Situation für viele Selbstständige und kleinere bis mittlere Betriebe. Hoteliers, Wirte, aber auch Arztpraxen oder Lebensmittelbetriebe haben sich häufig mit einer sogenannten Betriebsschließungsversicherung gegen den Ausfall ihres Geschäfts abgesichert, sollte die Firma einmal geschlossen werden. Jetzt stellt sich heraus, dass im Fall der Corona-Pandemie viele Versicherungen aber nicht oder nur zum Teil einspringen wollen. Die Empörung unter den Betroffenen ist groß. Das erfährt man, wenn man sich zum Beispiel mit Versicherungsmaklern unterhält.

Warum aber zahlen viele Versicherungen nicht? „Generell tritt die Betriebsschließungsversicherung ein, wenn im versicherten Betrieb selbst Krankheiten oder Krankheitserreger auftreten und die zuständige Behörde die Schließung anordnet“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Beispiele dafür sind der Salmonellenbefall in der Eisdiele, eine Norovirus-Erkrankung bei Hotelangestellten oder Kolibakterien in der Metzgerei.“ Eine Pandemie oder eine Schließung der Betriebe aus Gründen der allgemeinen Sicherheit fielen üblicherweise nicht unter den Schutz. Häufig seien in den Versicherungsbedingungen die Krankheiten, für die ein Schutz besteht, einzeln aufgeführt, erklärt der Verband weiter. Das neuartige Coronavirus ist in dem Fall natürlich noch nicht enthalten – und die Betriebe gehen leer aus. Andere Policen verweisen auf das Infektionsschutzgesetz. Dann könnte ein Versicherungsschutz bestehen, berichtet der Verband.

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Da die Not vor allem in der Gastronomie groß ist, gab es Anfang April einen Lösungsvorschlag. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und einigen Versicherungsunternehmen einen Vorstoß ausgearbeitet. Demnach würden die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei einer Betriebsschließung vereinbarten Leistung übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen. Das berichtet der Hotel- und Gaststättenverband Bayern. Mit unterzeichnet haben den Vorstoß unter anderem die Allianz und die Versicherungskammer Bayern. Andere Versicherer wollen sich anschließen.

Kompromiss aus Bayern: 10 bis 15 Prozent wird erstattet

Warum aber nur zehn bis 15 Prozent? Die Beteiligten gehen davon aus, dass unter anderem die staatlichen Hilfsmaßnahmen wie das Kurzarbeitergeld oder die Soforthilfen den wirtschaftlichen Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent senken. „Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen in Höhe von circa 30 Prozent sind einige Versicherer bereit, bis zur Hälfte als freiwilligen Beitrag zu leisten“, berichtet der Hotel- und Gaststättenverband.

Unter Versicherungsmaklern sieht man den Kompromiss dagegen als „lachhaft“ wenig an. Für Ärger sorgt, dass die Versicherungskonzerne den Fall der Betriebsschließungsversicherung unterschiedlich handhaben. Einige springen ein, andere nicht. „Die Versicherer lassen die Kunden und Makler im Stich“, sagte ein Makler unserer Zeitung.

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