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  3. Europäischer Gerichtshof: Prozess um Milliarden-Nachzahlung: Warum zahlt Apple kaum Steuern?

Europäischer Gerichtshof
17.09.2019

Prozess um Milliarden-Nachzahlung: Warum zahlt Apple kaum Steuern?

Muss Apple eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe zahlen?
Foto: Shawn Thew/EPA FILE, dpa

Showdown in Luxemburg: Die EU-Kommission in Brüssel verklagt Irland und den Computerriesen Apple auf eine Rückzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro.

Für Apple wird es ernst. Sogar der Finanzchef des iPhone-Konzerns, Luca Maestri, war von Kalifornien nach Luxemburg gereist, wo vor dem Europäischen Gerichtshof ein bisher beispielloses Verfahren gegen das US-Unternehmen begonnen hat. 13 Milliarden Euro plus Zinsen soll der Computergigant an den irischen Staat zurückzahlen. Das hatte die EU-Kommission 2016 verfügt, nachdem bekannt geworden war, mit welchen Methoden die irischen Behörden und Apple ein Modell systematischer Steuervermeidung ausgehandelt hatten.

So vermeldete Apple am Europasitz beispielsweise 2011 einen Gewinn von gewaltigen 16 Milliarden Euro, musste aber nur vergleichsweise läppische 50 Millionen Euro Steuern zahlen. Und 2014 lag der Steuersatz laut Brüssel dann bei gerade mal 0,005 Prozent. „Solche abstrusen Steuermodelle zerrütten die Europäische Gemeinschaft“, erklärt der SPD- Europa-Abgeordnete Joachim Schuster. Man nehme nicht mehr hin, dass „gewisse Unternehmen zwar von der Infrastruktur vor Ort profitieren, sich aber einen schlanken Fuß machen, wenn es um die angemessene Finanzierung des Gemeinwohls geht.“

Apple und die EU-Kommission - das wird kein einfaches Verfahren

Der Fall hat nicht nur die Experten, sondern auch die Öffentlichkeit aufgewühlt. „Solche Deals sind vor ehrlichen Steuerzahlern und fair wirtschaftenden Unternehmen nicht zu rechtfertigen“, hieß es aus der Kommission. Doch schon am ersten Verhandlungstag wurde deutlich: Das wird kein einfaches Verfahren, denn es geht um gleich mehrere Grundsatzfragen. Nach Auffassung von Apple und der irischen Regierung müssen die außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinne vorrangig in den Vereinigten Staaten versteuert werden. Schließlich finde dort die eigentliche Wertschöpfung im Sinne der Produkt- und Software-Entwicklung statt. Vom irischen Cork auf der grünen Insel aus betreibe das Unternehmen nur seine europäische Logistik.

Die EU sieht das völlig anders. So müsse der Begriff der Betriebsstätte in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung neu definiert werden. Auch seien Gewinne dort zu versteuern, wo diese erwirtschaftet werden. Zudem begründet die Brüsseler EU-Kommission ihr Eingreifen, dass solche Steuervermeidungsmodelle den Tatbestand verbotener staatlicher Beihilfen erfüllten, weil der Wettbewerb verzerrt werde und multinationale Unternehmen bevorzugt würden.

Das Verfahren, dessen Urteil erst in einigen Monaten erwartet wird, brachte bislang keinen Abschreckungseffekt. Mit vergleichbaren Begründungen ging die Brüsseler Behörde inzwischen auch gegen die US-Konzerne Amazon und Nike vor. Abmachungen zwischen Google und Irland werden noch durchleuchtet. Erst in dieser Woche gab die Kommission bekannt, dass sie 39 Einzeluntersuchungen wegen illegaler Steuerabsprachen gegen Belgien eingeleitet habe, dabei geht es auch um Vorteile für die deutschen Konzerne BASF und Henkel.

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