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23.10.2007

Stichwort: Das VW-Gesetz

Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die VolkswagenwerkGmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozentblieben zunächst bei Bund und Land. Ziel der öffentlichen Hand war es,Einfluss auf den Autobauer zu behalten. Das VW-Gesetz räumte daher demLand Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein. Danach konnte keinAktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon,wie viele Anteile er am Unternehmen hält.

Wolfsburg (dpa, AFP) - Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Ziel der öffentlichen Hand war es, Einfluss auf den Autobauer zu behalten. Das VW-Gesetz räumte daher dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein. Danach konnte kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält.

Vor allem VW-Großaktionär Porsche war diese Regelung ein Dorn im Auge. Denn der Sportwagenbauer hält inzwischen 30,9 Prozent an VW. Er will seine Anteile voll nutzen und es wird erwartet, dass er die Mehrheit bei VW übernehmen will. Das Land Niedersachsen ist mit 20,8 Prozent zweitgrößter Anteilseigner.

Die EU-Kommission war bereits seit langem bestrebt, das Gesetz zu Fall zu bringen. Sie hatte 2004 beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), gegen die Bundesrepublik Deutschland deshalb eine Klage eingereicht. Die Kommission sieht im VW-Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr. Der EuGH stellte sich jetzt hinter diese Position. Der EuGH kann allerdings nationale Gesetze nicht aufheben, sondern nur die Mitgliedstaaten auffordern, diese aufzuheben oder zu ändern. Jetzt ist die Bundesregierung am Zuge.

Über 40 Jahre sicherte das VW-Gesetz den Einfluss des Staates
- Chronologie eines deutschen Sonderweges:

1949: Die britische Militärregierung überträgt die Volkswagenwerk GmbH auf die Bundesregierung als Treuhänderin und das Bundesland Niedersachsen als Verwalter.

1959: Per Staatsvertrag werden der Bund und das Land Niedersachsen Eigentümer von Volkswagen.

1960: Volkswagen wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und das VW-Gesetz tritt in Kraft. Es beschränkt das Stimmrecht von Aktionären unabhängig von der Höhe ihres Anteils auf 20 Prozent. Das faktische Vetorecht der zwei staatlichen Großaktionäre wird noch verstärkt durch die Bestimmung, dass grundlegende Beschlüsse der Hauptversammlung nicht der sonst üblichen 75-prozentigen Mehrheit, sondern einer 80-prozentigen Zustimmung bedürfen. Damit hat der Staat die Entscheidungsmacht über Firmensitz und Standorte.

1988: Der Bund verkauft gegen den Widerstand von IG Metall und Betriebsrat seine 20 Prozent am Konzern, stellt das VW-Gesetz aber nicht in Frage. Alle niedersächsischen Landesregierungen - egal ob CDU oder SPD - halten in den Jahren danach an ihrem Anteil und Einfluss auf den Konzern fest.

2002: Der EuGH erklärt Sonderstimmrechte in Aktiengesellschaften für weitgehend unzulässig. Damit beginnt eine Diskussion zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über das VW-Gesetz. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der zuvor als niedersächsischer Ministerpräsident selbst im Aufsichtsrat von VW saß, lehnt eine Gesetzesänderung strikt ab.

2004: EU-Kommissar Frits Bolkestein setzt wenige Wochen vor seinem Ausscheiden die Klage der Kommission gegen das VW-Gesetz durch.

2005: Die Klage wird beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Niedersachsen und die Bundesregierung geben sich überzeugt, dass sie scheitern wird.

2007: Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, Generalanwalt am EuGH, empfiehlt in seiner Stellungnahme im Februar, der Klage der EU-Kommission zu entsprechen. Die Europarichter halten weitgehend an diese Vorlage: Der EuGH erklärt das VW-Gesetz am 23. Oktober für unvereinbar mit europäischem Recht.

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