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München
10.02.2020

Uber verliert vor Gericht in München - und weitet sein Geschäft im Umland aus

Ein Münchner Gericht hat bestimmte Dienst des Fahrdienst-Vermittlers Uber verboten. Der zeigt sich unbeeindruckt.
Foto: Seth Wenig, AP, dpa

Ein Münchner Gericht verbietet bestimmte Dienste des Fahrdienst-Vermittlers Uber. Uber verlängert derweil seine Tests im Münchner Umland.

Der Fahrdienst-Vermitter Uber hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage erlitten. Die Kammer verbot die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van innerhalb des Stadtgebiets München, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auswirkungen auf den Betrieb hat das Urteil allerdings zunächst nicht. "Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt", sagte ein Uber-Sprecher. "Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird. Daher wird es keine Auswirkungen auf unseren Service haben, wie er aktuell angeboten wird."

Uber hat am 23. Dezember sein Vermittlungs-System umgestellt

Das Urteil basiert auf dem Stand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember, die Umstellung war am 23. Dezember erfolgt. Auslöser war ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Köln zu Uber X, dem wichtigsten Dienst der Firma.

Uber-Fahrer müssen vor jeder neuen Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren

Hintergrund der Münchner Entscheidung ist die sogenannte Rückkehrpflicht. Uber vermittelt in Deutschland Mietwagen. Diese müssen nach einem Auftrag zu ihrem Betriebssitz zurückkehren oder zumindest auf dem Rückweg sein, um einen neuen Auftrag anzunehmen zu können. Hier hatte das Landgericht Defizite festgestellt. Uber nehme zumindest billigend in Kauf, dass die Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten - und nicht der Mietwagenunternehmer, hieß es.

Uber baute bei der Umstellung im Dezember einen Mechanismus ins System ein, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden solle. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen, hieß es.

Dass das aktuelle Urteil auf das Stadtgebiet München begrenzt ist, liegt an der Klägerin. Weil die Taxiunternehmerin nur im Stadtgebiet aktiv sei, stehe sie auch nur dort mit Uber im Wettbewerb, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber prüft noch, ob das Unternehmen in Berufung geht.

Uber weitet Geschäft im Münchner Umland aus

Das Unternehmen Uber verlängert derweil ein Projekt, das seit drei Monaten in Kirchheim und Umgebung im Kreis München läuft. Die Pilotphase soll um weitere sechs Monate verlängert werden. Rund 3000 Fahrten wurden dort nach Angaben des Unternehmens in den vergangenen Monaten gebucht. Das Kirchheim-Projekt zeige, dass Menschen im Umland von Metropolen oder in ländlichen Gebieten Alternativen zum eigenen Auto suchten und nutzten, teilte Deutschlandchef Christoph Weigler am Montag mit.  

"Die Zahlen zeigen, dass wir damit eine Lücke im Verkehrsangebot schließen und die Mobilität für unsere Bürger verbessern können", sagte Kirchheims Bürgermeister Maximilian Böltl. Es sei gut, dass das Projekt verlängert werde und der Service für die Einwohner weiterhin günstig verfügbar bleibe. Gleichzeitig wolle man im nächsten Schritt den Zugang für ältere Menschen vereinfachen. Auch die regionalen Taxiunternehmen sollten stärker mit einbezogen werden.

Kirchheim liegt im Speckgürtel der bayerischen Landeshauptstadt, direkt am Autobahnkreuz. Viele der Fahrgäste nutzten den sogenannten Heimbringer-Service, mit dem sie nachts für 15 Euro nach Hause gebracht werden. Zwei Drittel aller Fahrten sind laut Uber nach oder von München gebucht worden. (dpa)

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