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Fragen & Antworten
14.05.2023

Warnstreik abgewendet: Was Reisende jetzt wissen müssen

Auch nach der Warnstreik-Absage gibt es offene Fragen im Tarifkonflikt bei der Bahn.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa

Für Bahnreisende erfreulich: Der 50-Stunden-Warnstreik wurde abgesagt. Trotzdem wird nicht jeder Zug fahren. Fragen und Antworten zum weiterhin bestehenden Tarifkonflikt und seinen Folgen.

Die Zeichen standen bereits auf Warnstreik und Stillstand auf der Schiene, viele Reisepläne wurden bereits umgebaut oder komplett begraben. Doch am Samstag dann die große Überraschung: Der Arbeitskampf wurde mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main abgewendet.

Gelöst ist der Tarifkonflikt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) damit noch nicht, auch weitere Warnstreiks sind möglich - allerdings nicht am Montag und Dienstag. Ein Überblick über die drängendsten Fragen:

Läuft der Bahnverkehr fahrplanmäßig?

Nein, so schnell wird das nicht gelingen. "Im Fernverkehr will die DB zum Wochenstart den Bahnverkehr schnell wieder hochfahren. Am Sonntagabend kann es zu einzelnen Zugausfällen kommen", teilte der Konzern mit. Am Montag würden rund zwei Drittel der geplanten Fernverkehrszüge fahren, am Dienstag dann wieder alle. "Auch im Regionalverkehr der DB wird es regional Einschränkungen und Zugausfälle geben", hieß es.

Für Fahrten zwischen Sonntag und Dienstag werde die Zugbindung aufgehoben, um eine flexible Nutzung der Tickets in diesem Zeitraum zu ermöglich. Alternativ könnten Tickets für diese Reisetage kostenfrei erstattet werden.

Die EVG hat lediglich den Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt. Einige andere Bahn-Unternehmen sollen also weiterhin 50 Stunden lang bestreikt werden. In Bayern trifft es zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn (BOB), die Bayerische Regiobahn (BRB) und den Meridian, wie die EVG mitteilte. Die EVG verhandelt derzeit mit Dutzenden Bahn-Unternehmen parallel neue Tarifverträge, viele dieser Gespräche laufen ähnlich stockend wie jene mit der DB.

Ist die Streikgefahr grundsätzlich gebannt?

Vorläufig ja, grundsätzlich aber nicht. Der Tarifkonflikt zwischen der EVG und den Bahn-Unternehmen ist mit der Entscheidung von Samstag nicht gelöst. Mit der Deutschen Bahn hat sich die EVG darauf verständigt, nun zügig weiter zu verhandeln. Sollten diese Gespräche aber nicht zu Ergebnissen führen, will die Gewerkschaft wieder zu Warnstreiks aufrufen.

Gibt es schon einen Verhandlungstermin?

Die Verhandler von EVG und DB wollen ab dem 23. Mai in Fulda erneut zusammenkommen. Über mögliche frühere Treffen wurde am Wochenende zunächst nichts bekannt.

Wie hat das Arbeitsgericht Frankfurt den Vergleich erreicht?

Die EVG hatte in den vergangenen Tagen stets betont, dass sie auf Warnstreiks verzichten wird, wenn die Deutsche Bahn die Gewerkschaftsforderung zum Mindestlohn erfüllt. Nach Ansicht der DB hat sie das in den vergangenen Tagen in Schreiben an und Gesprächen mit der Gewerkschaft getan. Die EVG kritisierte aber Schlupflöcher, die sich der Arbeitgeber gelassen habe - und kündigte den 50-stündigen Warnstreik ab Sonntagabend an.

Nach dpa-Informationen sah Arbeitsrichterin Lara Sherman die EVG-Forderungen auch als erfüllt an. Die Bahn musste jedenfalls keine weiteren Zugeständnisse machen, um den Vergleich zu erzielen.

Was hat es mit dieser Mindestlohn-Debatte genau auf sich?

Etwa 2000 Beschäftigte bei der DB erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.

Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde.

Nach dpa-Informationen musste die Bahn an dieser Stelle vor Gericht keine Zugeständnisse machen. Es wurde demnach aber betont und festgehalten, dass künftige Verhandlungsergebnisse auch für Beschäftigte im mindestlohnnahen Bereich in vollem Umfang gelten werden - die genaue Ausgestaltung soll verhandelt werden.

In welchen Punkten sind sich Bahn und EVG noch uneinig?

Eigentlich in allen. Besonders im Fokus stehen die Höhe des Lohnplus, der Zeitpunkt der Lohnerhöhung und die Laufzeit des Tarifvertrags. Die EVG fordert für die Beschäftigten 650 Euro mehr Lohn pro Monat, bei den oberen Einkommen ein Plus von 12 Prozent, das alles bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie in Stufen Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt. Die Laufzeit soll bei 27 Monaten liegen.

Die erste Lohnerhöhung in den Tariftabellen ist im DB-Angebot für März 2024 vorgesehen - der Gewerkschaft ist das zu spät. Sie pocht zudem auf Festbeträge statt prozentuale Erhöhungen.

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