Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Luftverkehr: EU-Kommission gegen Lufthansa-Übernahme von Ita

Luftverkehr
25.03.2024

EU-Kommission gegen Lufthansa-Übernahme von Ita

Die EU-Kommission blockiert weiter die Lufthansa-Übernahme von Ita.
Foto: Luca Bruno/AP, dpa

Bei der geplanten Übernahme der italienischen Fluggesellschaft Ita durch die Lufthansa haben Wettbewerbshüter immer noch Einwände. Nun liegt der Ball in Frankfurt.

Die EU-Kommission hat weiterhin Bedenken gegen den geplanten Einstieg der Lufthansa bei der italienischen Fluggesellschaft Ita. Man vertrete derzeit die Auffassung, dass das geplante Geschäft den Wettbewerb auf bestimmten Strecken in und aus Italien einschränken könnte, teilte die Kommission mit.

Die Behörde befürchtet, dass Kunden nach der Übernahme unter steigenden Preisen oder einer schlechteren Qualität der Dienstleistungen leiden könnten. Damit kann das millionenschwere Vorhaben zunächst nicht abgeschlossen werden.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten Ende Januar bereits ähnliche Bedenken geäußert, die die Lufthansa offensichtlich nicht aus der Welt räumen konnte. Damals hieß es, auf einigen Strecken zwischen Italien und mitteleuropäischen Ländern stünden Lufthansa und Ita mit Nonstop-Flügen in direktem Wettbewerb zueinander. Dabei gebe es nur begrenzt Konkurrenz durch andere Fluggesellschaften. Lufthansa hatte in dem EU-Kartellverfahren bereits Zugeständnisse gemacht, lehnte es aber ab, Details zu nennen. 

Jetzt muss die Lufthansa reagieren

Seitdem hat die Kommission eigenen Angaben zufolge etwa interne Dokumente analysiert, sich bei konkurrierenden Fluggesellschaften umgehört und Stellungnahmen von Flughäfen und Kunden eingeholt. Dabei bleibt die Kommission bei ihrer Auffassung, dass der Wettbewerb auf einer bestimmten Anzahl von Kurzstrecken durch das Vorhaben reduziert werden könnte. Ähnliches gelte für bestimmte Langstreckenverbindungen zwischen Italien und den USA, Kanada und Japan. Nun hat die Lufthansa Zeit, auf die Bedenken zu reagieren und mögliche Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. 

Das Unternehmen kündigte in Frankfurt an, der EU-Behörde zeitnah ein Konzept für Zugeständnisse vorzulegen, um verbliebenen Bedenken zu begegnen. "Wir arbeiten dabei weiterhin auf eine zeitnahe Genehmigung der Transaktion hin – auch weil wir überzeugt sind, dass der Wettbewerb in Europa, vor allem in Italien, durch eine Ita Airways als Teil der Lufthansa Group gestärkt wird", teilte Lufthansa mit. Man bleibe zuversichtlich, dass Ita noch in diesem Jahr Teil des Lufthansa-Konzerns werde.   

Nach monatelangen Verhandlungen hatte der deutsche MDax-Konzern Ende Mai mit dem italienischen Staat die Übernahme eines Minderheitsanteils von 41 Prozent an der Fluggesellschaft Ita Airways vereinbart. Dafür sollen der Ita 325 Millionen Euro Eigenkapital aus Lufthansa-Barmitteln zufließen. Außerdem kann Lufthansa laut Vereinbarung ab 2025 zu bestimmten Bedingungen weitere 49 Prozent der Anteile übernehmen und später auch die restlichen 10 Prozent. Der Deal zwischen Lufthansa und dem italienischen Staat steht unter dem Vorbehalt wettbewerbsrechtlicher Prüfungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Die 2020 gegründete Italia Trasporto Aereo (Ita) hatte im Oktober 2021 den Flugbetrieb der insolventen Vorgängerin Alitalia übernommen, ist allerdings nicht deren Rechtsnachfolgerin. Start- und Landerechte wie auch die Marke Alitalia hat sich die neue Airline allerdings gesichert. Der legendäre Name könnte unter dem neuen Konzerndach möglicherweise schon bald wieder reaktiviert werden.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.