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  3. Steuerentlastungsgesetz 2022: Diese Maßnahmen werden heute beschlossen

Finanzministerium
12.05.2022

Das Steuerentlastungsgesetz im Überblick

Das Steuerentlastungsgesetz soll die Bürger von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie und des Ukraine-Kriegs entlasten.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Die Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Strom sind zuletzt drastisch gestiegen. Das Steuerentlastungsgesetz soll Abhilfe schaffen. Diese Maßnahmen werden heute beschlossen. Ein Überblick.

Die Kosten für Energie – etwa Strom, Heizöl, Gas oder Treibstoff – sind in den vergangenen Monaten drastisch angestiegen. Grund sind die globalen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Um diese Auswirkungen auf die Bürger abzumildern, hat die Bundesregierung im April finanzielle Maßnahmen beschlossen und das Steuerentlastungsgesetz ausgearbeitet. Das steht nun, am Donnerstag, 12. Mai 2022, auf der Tagesordnung des Bundestags.

Doch über welche Maßnahmen stimmen die Abgeordneten heute genau ab?

Die geplante Entlastung soll „sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden“, so die Ampel in dem Gesetzesentwurf. Dabei sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer soll um 200 Euro auf 1200 Euro gehoben werden. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022
  • Der Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9984 Euro steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro, ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer), rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent sowie Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie.
  • Eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) über 300 Euro
  • Kinderbonus: Das Kindergeld wird einmal um 100 Euro aufgestockt

Steuerentlastungsgesetz 2022: Grundfreibetrag wird angehoben

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Formal werden dadurch zwar alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet. Besonders die Bezieher niedriger Einkommen werden diese Maßnahme bemerken: Für sie ist der Effekt größer. Der Grundfreibetrag war letztmalig mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz vom 1. Dezember 2020 um 2,46 Prozent auf lediglich 9984 Euro angehoben worden; die neuerliche Anhebung gleicht den bisherigen Inflationseffekt aus.

Die Auswirkungen werden allerdings durch die sogenannte „kalte Progression“, also die faktische Erhöhung des Einkommensteuertarifs aufgrund der stark ansteigenden Inflationsrate, erheblich ausgehebelt.

Steuerentlastungsgesetz 2022: Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht

Die EPP soll eine weitere steuerliche Entlastung sein. Sie wird an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Anspruch darauf haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten sowie Arbeitnehmer. Rentner und SGB-II-Bezieher bekommen die Prämie also nicht.

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Video: dpa

Außerdem wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergeldes für den Monat Juli 2022 und automatisch durch die zuständige Familienkasse erfolgen. Der Kinderbonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt. Bezieher von SGB-II-Leistungen profitieren so von diesem Bonus.

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