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  3. Gesundheitsministerium: Gutachten: Medizinischer Nutzen von Zahnspangen nicht belegt

Gesundheitsministerium
03.01.2019

Gutachten: Medizinischer Nutzen von Zahnspangen nicht belegt

Positive Auswirkungen auf die Lebensqualität: ja. Medizinischer Nutzen: unklar. Ein Gutachten stellt Fragen zum Sinn kieferorthopädischer Behandlungen.
Foto: Stephanie Pilick, dpa (Archiv)

Viele Jugendliche und auch manche Erwachsene tragen eine Zahnspange. Die Zähne stehen gerader - aber wie sieht es mit dem medizinischen Langzeit-Nutzen aus?

Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten hält den medizinischen Nutzen von Zahnspangen und kieferorthopädischen Behandlungen für nicht ausreichend erforscht.

Die untersuchten Studien ließen "in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu", heißt es in einer Meta-Studie des Berliner IGES-Instituts. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass das Ministerium nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen zweifle.

Dem Gutachten zufolge belegen Studien zwar Erfolge bei der Korrektur von falsch stehenden Zähnen und positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten, aber die langfristige Auswirkung etwa auf Zahnausfall oder Parodontitis würden nicht betrachtet.

Zu Zahnspangen sei mehr Forschung nötig

Dass Zahnspangen Probleme wie Karies, Parodontitis oder Zahnverlust verringern, könne zwar nicht belegt werden, sei aber der Untersuchung zufolge auch nicht ausgeschlossen, teilte das Ministerium dazu mit. "Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber", hieß es weiter. Das Ministerium werde mit den Beteiligten "den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern".

Die Analyse beschäftigt sich auch mit den Ausgaben der Krankenkassen für kieferorthopädische Behandlungen. Diese seien über die vergangenen Jahre hinweg kontinuierlich angestiegen und hätten 2017 mit 1,1 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht, heißt es in der mehr als 100 Seiten langen Untersuchung. Die verschiedenen Daten dazu seien aber nur eingeschränkt vergleichbar. "Auf Basis der Daten kann daher nicht beurteilt werden, ob die Ausgaben in der kieferorthopädischen Versorgung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit genügen", schreiben die Autoren.

Im Frühjahr hatte bereits der Bundesrechnungshof eine unzureichende Erforschung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen wie etwa Zahnspangen bemängelt. Bild zufolge gab Minister Spahn anschließend das nun vorliegende Gutachten in Auftrag.

Welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, legt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss fest. Darin sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen vertreten. (dpa)

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