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  3. Präventionsgesetz zum Impfschutz: Gröhe forciert Einführung der Impfpflicht

Präventionsgesetz zum Impfschutz
20.03.2015

Gröhe forciert Einführung der Impfpflicht

Etwa die Hälfte aller Jugendlichen in Deutschland verfügen nicht über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.
Foto: Boris Roessler/dpa

Gesundheitsminister Gröhe will mit seinem Präventionsgesetz den Impfschutz voranbringen. Eine Impfpflicht sei kein Tabu mehr. Die Krankenkassen üben Kritik.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat Ärzte, Kitas, Schulen und Eltern dazu aufgerufen, die Impflücken vor allem bei Jugendlichen zu schließen. "Wenn das nicht gelingt, darf eine Impfpflicht kein Tabu sein", sagte Gröhe der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: "Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlen noch wichtige Schutzimpfungen, etwa die gegen Masern."

Mit dem Präventionsgesetz, das an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag behandelt wird, würden wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Impfbereitschaft zu steigern. "Wir müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. Und bei der Aufnahme in die Kita muss künftig ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden."

Impfpflicht könnte im Sommer 2015 kommen

Gröhe sagte weiter: "In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind." Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten - "rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit, in der es üblicherweise vermehrt zu Erkrankungswellen kommt", so Gröhe.

Die gesetzlichen Krankenkassen äußerten Vorbehalte gegen das Gesetzesvorhaben. Der Entwurf sehe eine Quersubventionierung einer Bundesbehörde durch Versichertengelder vor, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, der dpa.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung soll Krankenkassen unterstützen

Hintergrund der Kritik ist die Absicht Gröhes, von den 220 bis 240 Millionen Euro Mehrausgaben der Krankenkassen durch das neue Präventionsgesetz etwa 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen. Diese solle damit die Krankenkassen "bei der Erbringung von Leistungen zur Prävention" unterstützen.

Kiefer sagte: "Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen braucht es keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister. Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler."

Grundsätzlich begrüßte der GKV-Vorstand aber das Gesetzesvorhaben, Primärprävention und Gesundheitsförderung zu stärken. AZ/dpa

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