Sondervermögen Bundeswehr ist von der Haushaltssperre ausgenommen
Jetzt doch nicht: Zuerst hieß es, dass das Sondervermögen Bundeswehr wegen des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse gesperrt wird. Nun gibt es aber ein Einlenken.
Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr ist durch einen ergänzenden Erlass aufgehoben worden. Damit ruderte das Verteidigungsministerium zurück. Mit einem Schreiben aus dem Haus von Minister Boris Pistorius vom Mittwoch war zunächst der Zahlungsstopp für zukünftige Projekte aus dem 100 Milliarden Euro schweren Rüstungsprogramm verhängt worden. Bereits genehmigte Ausgaben sollten aber abfließen. Über den Brief hatte unsere Redaktion zuerst berichtet und damit für viel Wirbel in der Bundesregierung gesorgt. An den Aktienmärkten fielen Papiere deutscher Rüstungsunternehmen.
„Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt“, hieß es in dem Dokument, aus dem unsere Redaktion zitierte. Das Sondervermögen galt bisher nicht von den finanzpolitischen Verwerfungen des Richterspruches aus Karlsruhe betroffen. Es war nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine mit Verfassungsrang aufgelegt worden. Mit dem Geld auf Pump soll der eklatante Ausrüstungsmangel bei den deutschen Streitkräften angegangen werden. Zum Teil kommt es bei der Truppe aber zu einer Mischfinanzierung aus Sondervermögen und regulärem Etat, weshalb im Verteidigungsministerium die Sorge bestand, womöglich rechtswidrig zu handeln.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht die bisherige Praxis der Staatsfinanzen zur Disposition. Die Ampel-Regierung fürchtet, durch weitere Fehler in der Haushaltspolitik neuerlich in Karlsruhe verklagt zu werden und womöglich wieder eine Niederlage einzustecken.
Die Diskussion ist geschlossen.
Dass die Bundeswehr von der Haushaltssperre ausgenommen werden soll, sehe ich als falsch. Dagegen sollte nicht eingespart
werden bei Investitionen in die Wirtschaft ( Arbeitsplätze ) sowie in den Umweltschutz ( Zukunft ). In diesem Sinne ist dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Wegner ( CDU ), zuzustimmen, wenn er die sog. Schuldenbremse als schädlich für Investitonen ansieht. Friedrich Merz ( CDU ) und Dobrindt ( CSU ) dagegen sind gegen eine Aufweichung der "Schuldenbremse", weil es dies der Ampelregierung erleichtern würde, die nötigen Investitionen in die Wirtschaft, in marode Straßen, Brücken und Schulen zu stecken ohne dass das Bundesverfassungsgericht einschreiten müsste. Jegliche Investitionen werden also nach Meinung vieler Ökonomen
wie Rüther ( Institut der Deutschen Wirtschaft ) oder der Wirtschaftsweisen durch die sog. "Schuldenbremse" verhindert. Das Geld hierzu könnte in Höhe von Hunderten von Milliarden bereitgestellt werden, wenn endlich die Steuerhinterziehung bekämpft werden würde. Da hat schon der damalige Finanzminister Schäuble nichts erreicht und der jetzige Finanzminister Lindner macht da auch wenig Anstrengungen gegen die Steuerhinterziehung, die es ist, die die Staatsfinanzen am meisten ruiniert. Dass hier nichts geschieht, ist auch einer der v i e l e n Gründe für den Aufstieg der AfD, von denen viele mit Recht unzufrieden mit dem Staat sind. Ich selbst
distanziere mich aber deshalb von der AfD, weil dort viele Rechtsradikale ihr Unwesen treiben.