Ausgleichsfläche mitten im Garten? Justiz-Streit vom Zaun gebrochen
Eigentlich geht's nur um einen Zaun. Tatsächlich dreht sich die Auseinandersetzung zwischen Aichach und dem Dasinger Getränke-Unternehmer Jürgen Kunzmann längst um weit mehr. Zunächst ermöglichte die Stadt dem Unternehmer den Bau eines großzügigen Eigenheimes auf einem Grundstück im Stadtteil Sulzbach, das eigentlich für drei Bauplätze vorgesehen war. Von Carmen Jung
Aichach-Sulzbach. Eigentlich geht's nur um einen Zaun. Tatsächlich dreht sich die Auseinandersetzung zwischen Aichach und dem Dasinger Getränke-Unternehmer Jürgen Kunzmann längst um weit mehr. Zunächst ermöglichte die Stadt dem Unternehmer den Bau eines großzügigen Eigenheimes auf einem Grundstück im Stadtteil Sulzbach, das eigentlich für drei Bauplätze vorgesehen war. Dafür sollte der Bauherr eine Ausgleichsfläche schaffen - eingezäunt, wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt forderte. Weil Kunzmann den Zaun nie realisierte, klagte die Stadt beim Verwaltungsgericht (VG) Augsburg. Sie unterlag im Januar. Nun beschloss der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu beantragen.
"Verträge sind dazu da, um eingehalten zu werden, sonst macht jeder, was er will", verweist Bürgermeister Klaus Habermann auf einen städtebaulichen Vertrag mit den Kunzmanns. In dem sei eben jener Zaun vorgeschrieben, an dem das Herzblut der Stadt laut Habermann nicht einmal hänge. Damit wurde allerdings eine Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die bestand darauf, dass die Ausgleichsfläche vom Garten abgegrenzt wird, damit das für den Naturschutz vorgesehene Areal nicht einfach zur Gartennutzung herangezogen wird. Darüber sei sich Kunzmann bei Abschluss der Vereinbarung auch im Klaren gewesen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.