Ausgleichsfläche mitten im Garten? Justiz-Streit vom Zaun gebrochen
Aichach-Sulzbach Eigentlich geht's nur um einen Zaun. Tatsächlich dreht sich die Auseinandersetzung zwischen Aichach und dem Dasinger Getränke-Unternehmer Jürgen Kunzmann längst um weit mehr. Zunächst ermöglichte die Stadt dem Unternehmer den Bau eines großzügigen Eigenheimes auf einem Grundstück im Stadtteil Sulzbach, das eigentlich für drei Bauplätze vorgesehen war. Dafür sollte der Bauherr eine Ausgleichsfläche schaffen - eingezäunt, wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt forderte. Weil Kunzmann den Zaun nie realisierte, klagte die Stadt beim Verwaltungsgericht (VG) Augsburg. Sie unterlag im Januar. Nun beschloss der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu beantragen.
"Verträge sind dazu da, um eingehalten zu werden, sonst macht jeder, was er will", verweist Bürgermeister Klaus Habermann auf einen städtebaulichen Vertrag mit den Kunzmanns. In dem sei eben jener Zaun vorgeschrieben, an dem das Herzblut der Stadt laut Habermann nicht einmal hänge. Damit wurde allerdings eine Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die bestand darauf, dass die Ausgleichsfläche vom Garten abgegrenzt wird, damit das für den Naturschutz vorgesehene Areal nicht einfach zur Gartennutzung herangezogen wird. Darüber sei sich Kunzmann bei Abschluss der Vereinbarung auch im Klaren gewesen.
Doch schon beim Hausbau habe sich Kunzmann nicht exakt an den Bebauungsplan gehalten. Damals habe man ihm geholfen und keinen Rückbau gefordert, sondern den Bebauungsplan in seinem Sinne geändert. Als der Zaun auf sich warten ließ, habe man ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass die Errichtung noch ausstehe. Geschehen sei jedoch nichts, deshalb habe die Stadt Aichach schließlich gerichtlich auf die Einhaltung des Vertrages gepocht. Erfolglos, weil das Verwaltungsgericht monierte, dass die Formulierungen im Vertrag der Stadt mit Kunzmann nicht ausreichend konkretisiert worden seien.
Bürgermeister Klaus Habermann spricht gegenüber unserer Zeitung von einem "eher kuriosen Urteil", dass nicht auf den Sachverhalt eingegangen sei. Das Urteil "befriedigt uns nicht", sagt der Bürgermeister, der die Haltung des Stadtrates, die Berufung zu beantragen, ausdrücklich begrüßt.
Ganz anders beurteilt den Fall die Gegenseite. Die Stadt sei es gewesen, die sich nicht an die Vorgaben im städtebaulichen Vertrag gehalten habe, wie Kunzmann-Rechtsanwalt Dr. Heinz Sonnauer aus München auf Anfrage der Aichacher Nachrichten betont. Jürgen Kunzmann gehe es lediglich darum, keinen Zaun quer durch sein Grundstück zu haben, er weigere sich nicht, eine Ausgleichsfläche herzustellen. Sein Mandant sei bereit gewesen, die "komplette Fläche anderswo" zu realisieren. Nicht zur Debatte stünden allerdings ein Zaun quer durchs Grundstück und eine ebenfalls diskutierte weitere Ausgleichsfläche an anderer Stelle, wie man gegenüber der Stadt mehrfach klargemacht habe, so Anwalt Sonnauer.
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