Gasunfall: Verfahren nach Brunnensprengung wird eingestellt
Der Gasunfall nach einer Brunnensprengung in Inchenhofen mit neun Verletzten hat keine strafrechtlichen Folgen. Das sind die Gründe dafür.
Der Gasunfall im Zuge einer Brunnensprengung im vergangenen August in Inchenhofen hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren gegen zwei Beschuldigte eingestellt. Das teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Alle drei Sprengungen problemlos - augenscheinlich
Wie mehrfach berichtet, hatte es bei der Sprengung des alten, längst vom Netz genommenen Brunnens der Marktgemeinde Komplikationen gegeben. Alle drei der geplanten Sprengungen klappten zunächst problemlos. Als Beteiligte nach der letzten Sprengung allerdings im Untergeschoss des Wasserhauses, in dem sich der Brunneneingang befand, nach dem Rechten sehen wollten, spürten sie rasch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Grund: In dem Raum hatte sich Kohlenmonoxid in einer erhöhten Konzentration gebildet. Neun Menschen wurden verletzt, einer von ihnen musste eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Die Aichacher Polizei sah am Ende ihren Ermittlungen Versäumnisse bei zwei Verantwortlichen der Sprengfirma. Sie hätten nach jeder Sprengung die Schadstoffkonzentration messen müssen. Das sei allerdings nicht geschehen.
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