Geisterfahrerin auf B300: Gericht verurteilt 38-Jährige
Plus Eine Frau fuhr von Aichach bis Dasing auf der falschen Spur der B300 - auch noch, nachdem sie einen Kleintransporter touchiert hatte. Nun stand sie vor Gericht.
Nur die schnelle Reaktion der Autofahrer hat Ende November den Zusammenstoß mit einer 38-jährigen Geisterfahrerin auf der Bundesstraße B300 verhindert. Selbst nachdem die Frau einen Kleintransporter touchierte, fuhr die 38-Jährige, die aus dem Landkreis Pfaffenhofen kommt, mit unverminderter Geschwindigkeit auf der falschen Straßenseite weiter.
Gegen den Strafbefehl über 5600 Euro (140 Tagessätze à 40 Euro) wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort legte sie Einspruch ein. Den beschränkte die 38-Jährige auf die Rechtsfolgen, also die Höhe des Tagessatzes und die Dauer der Führerscheinsperre. Darüber, wie sie zur Geisterfahrerin wurde, wollte die Angeklagte jetzt vor dem Aichacher Amtsgericht nichts sagen.
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