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Prozess I
12.03.2020

Hetze gegen Muslima oder nur Sozialneid?

31-Jährige verbreitet ein Foto über ihr Facebook-Profil und ist wegen Volksverhetzung angeklagt. Familie ist bei der Polizei bekannt

In der oberen Bildhälfte sind sogenannte Trümmerfrauen bei der Arbeit zu sehen, die untere Hälfte zeigt vier verschleierte Frauen. Im Text zu dem Bild ging es sinngemäß darum, dass die Trümmerfrauen sich im Grab umdrehen würden, wenn sie wüssten, für wen sie Deutschland aufgebaut haben. Eine 31-Jährige aus dem nördlichen Landkreis, auf deren Facebook-Seite das Foto stand, bekam wegen Volksverhetzung einen Strafbefehl über 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro). Dagegen legte sie Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht war ihr Verteidiger Klaus Kunze. Er ist dafür bekannt, Mandanten aus dem rechten politischen Spektrum zu vertreten.

Kunze erklärte für seine Mandantin, dass sie es nicht gewesen war, die das Bild auf Facebook verbreitet hatte. Als Begründung gab der Verteidiger an, dass im Haushalt neben dem Ehemann der 31-Jährigen noch deren Schwester, ihre Eltern und der Opa leben. Alle hätten Zugriff auf das Facebook-Profil der Angeklagten. Kunze sagte: „Der Laptop ist allen zugänglich und Passwörter innerhalb der Familie zu nutzen, hält sie nicht für nötig.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.03.2020

Eine m. E. komplett überzogene Berichterstattung! (edit/mod/bitte vermeiden Sie Unterstellungen) Die Anschuldigung, dass die ganze Familie bereits bekannt ist finde ich mehr als anmaßend. Ich glabe mit der Aussage hat man sich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Hier würde ich, würde es mich betreffen, unverzüglich Klage erheben. Die üble Nachrede gegenüber dem Anwalt ist noch die Spitze des Eisbergs! Der Herr macht nur seine Arbeit, diese offenbar gut! Gott sei Dank ist mit dieser Angelegenheit offenbar ein kompetenter Richter betraut gewesen und hat sich sachlich und unparteiisch verhalten, wie es sich gehört. Im Gegesatz zu diversen anderen Beteiligten....

12.03.2020

Naja, nicht die Reporterin hat die Aussage über die Familie getätigt, sondern diese ist scheinbar während des Prozesses gefallen. Und das der Anwalt sich speziell auf gewissen Anklagen spezialisiert hat, kann ja durchaus sein. Wo ist hier eine überzogene Berichterstattung der AZ?
Für sein Facebookprofil ist eigentlich jeder selbst verantwortlich. Auch für das Passwort dazu. Das Passwort wurde ja nicht gehackt. Im Übrigen gibt es Urteile in Sachen Streaming. Da wurden Eltern für die Downloads ihrer Kinder verurteilt.
Bei solchen Fällen mit Kfzs wird dem Halter Fahrtenbuch auferlegt. Wäre doch mal was neues. Ein Logbuch für den Laptop. ;-)

12.03.2020

Sehr geehrte Frau G.,
wenn Sie den Bericht lesen, werden Sie sehen, dass er nicht die Meinung der Autorin wiedergibt, sondern berichtet, was im Prozess zur Sprache kam, so wie es unsere Aufgabe ist. Dass die Familie bei der Polizei bekannt ist, sagt zum Beispiel ein Polizeibeamter, der als Zeuge ausgesagt hat. Mir ist auch nicht ganz klar, worin genau die üble Nachrede gegenüber dem Rechtsanwalt bestehen soll. Vielleicht können Sie das präzisieren?
Mit freundlichen Grüßen, Claudia Bammer aus der AN-Redaktion