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19.03.2010

Kirchensex: Strafbefehl gegen Polizist erlassen

Rennertshofen Der Polizist der Polizeiinspektion Neuburg, der am Silvestertag auf der Rennertshofener Kirchenempore beim Liebesspiel erwischt worden war, ist zu einer Geldstrafe von insgesamt 8400 Euro verurteilt worden. Seine Freundin muss 900 Euro bezahlen. Das hat das Amtsgericht Neuburg nach Auskunft von Richter Ruprecht Herbst gestern entschieden. Das Gericht folgt damit der Empfehlung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, die unlängst die entsprechenden Anträge beim Amtsgericht gestellt hat. Die Strafbefehle werden rechtskräftig, sobald die beiden Beschuldigten die Geldstrafe akzeptieren und bezahlen. Tun sie das nicht und legen Widerspruch ein, kommt es zu einer Verhandlung.

Dem Beamten werden zwei Vergehen zur Last gelegt: einerseits die Störung der Religionsausübung für den Vorfall in der Kirche. Andererseits wurde im Laufe der Ermittlungen auch ein weiteres Amtsdelikt aufgedeckt. So hat der Beamte unerlaubterweise eine Schreckschusspistole mit nach Hause genommen, die im Rahmen der Amnestieregelung von einem Privatmann bei der Polizei abgegeben worden war. Die Anklage lautet hier auf Unterschlagung des Verwahrungsbruchs. Für beide Vergehen verlangte die Staatsanwaltschaft 140 Tagessätze à 60 Euro, sprich 8400 Euro. Weil es sich um mehr als 90 Tagessätze handelt, ist der Polizist automatisch vorbestraft, sobald er das Urteil annimmt.

Derweil prüft die Polizei, wie es mit dem Beamten, der nach wie vor suspendiert ist, dienstlich weitergeht. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist, wird darüber das Polizeipräsidium München entscheiden. Laut Pressesprecher Hans-Peter Kammerer vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord spielt die Vorstrafe für die Bewertung nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr hänge die Beurteilung von den Verfehlungen an sich ab. Weil es sich aber um "schwerwiegende Delikte" handle, müsse die Polizei abwägen, inwieweit das Vertrauensverhältnis beschädigt sei, um eine Weiterbeschäftigung zu rechtfertigen.

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