Menschliches Versagen? Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter erlassen
Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragt Strafbefehl gegen den 25-jährigen Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen. Wie es zu dem Fehler kam.
Es ist keine Überraschung mehr: Der 25-jährige Fahrdienstleiter muss sich für das Aichacher Zugunglück vom 7. Mai 2018 verantworten. Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn am Montag Strafbefehl ausgestellt. Dieser sieht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Damit kommt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg nach, wie diese in einer Presseerklärung mitteilte.
Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter: Es war wohl menschliches Versagen
Der Beschuldigte war an jenem verhängnisvollen Abend alleinverantwortlich für den Zugverkehr am Aichacher Bahnhof. Er hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einer Hilfssperre am mechanischen Stellwerk die Einfahrt die Einfahrt eines weiteren Zuges auf das Gleis verhindern sollen.
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