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Halloween
27.10.2016

Party trotz Tanzverbot?

Halloween und der Tod – das gehört zusammen. Viele schmücken ihre Wohnungen und Häuser und feiern Partys. Das ist oft aber gar nicht so einfach, denn laut Gesetz darf an Halloween nur bis 2 Uhr morgens gefeiert werden.
Foto: Felix Kästle, dpa

Dem gruseligsten Tag des Jahres folgt ein christlicher Feiertag. Daher muss um 2 Uhr Ruhe herrschen. Was ein Priester, ein Wirt und ein Disco-Chef dazu sagen.

Es rückt näher, viele fiebern regelrecht drauf hin, vor allem junge Leute. Sie diskutieren über das perfekte Outfit, die angesagteste Party und darüber, ob sie sich selber schminken oder schminken lassen sollen. Ob sie selber Fotos machen oder professionelle in Auftrag geben. Halloween steht vor der Tür. Ein Thema, das spaltet. Denn eigentlich ist der 31. Oktober der Reformationstag und der Tag darauf ein stiller Feiertag, nämlich Allerheiligen.

In Bayern gibt es neben den normalen Feiertagen neun „stille Tage“, wie Karfreitag oder Weihnachten. „An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen“, heißt es auf der Website des bayerischen Innenministeriums. Diese Regelung obliegt dem bayerischen „Feiertagsgesetz“. Das bedeutet, dass Klubs an solchen Tagen früher schließen. Der Schutz dieser stillen Tage beginnt an Allerheiligen um 2 Uhr und endet um 24 Uhr. An Halloween ist deshalb früher Schluss für Partygänger.

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