21-Jähriger schlägt auf Kühbacher Brauereifest zehn Mal zu
Ein 21-Jähriger stand vor dem Jugendgericht Aichach. Er hatte beim Kühbacher Brauereifest zehn Mal zugeschlagen, auch als sein Gegner schon am Boden lag.
Sein Opfer hatte gepöbelt und seinen Freund angegriffen. Deshalb schlug ein damals 20-Jähriger auf dem Brauereifest in Kühbach vor einem Jahr zu. Zudem machte er bei dem darauffolgenden Prozess über Schmerzensgeld eine Falschaussage. Deshalb musste er sich nun am Aichacher Amtsgericht vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verantworten.
Insgesamt zehn Mal soll der mittlerweile 21-Jährige dem Opfer mit der Faust ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben. Er soll selbst dann nicht aufgehört haben, als sein Kontrahent bereits am Boden lag. In der Verhandlung wurde jedoch nicht lange über die Tat gesprochen. Der Anwalt des Angeklagten, die Staatsanwältin und die Richterin zogen sich kurz nach beginn zu einer Verfahrenabsprache zurück. Ergebnis: Sollte der 21-Jährige ein umfassendes Geständnis ablegen, habe er keine höheren Rechtsfolgen als einen Freizeitarrest und 64 Sozialstunden zu befürchten. So kam es auch, dass der junge Mann die Vorwürfe der Anklage über seinen Anwalt gestand.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.