Hohe Strafe wegen „Stinkefinger“ auf der Autobahn
Ein Autofahrer beleidigt einen anderen Autofahrer. Doch das ist nicht sein einziges Problem.
Eine „Unmutsäußerung“ gegenüber einem anderen Autofahrer hat einen Aichacher auf die Anklagebank gebracht. Er hatte auf der Autobahn bei Haberskirch (Stadt Friedberg) ausgerechnet einem Rechtsanwalt den erhobenen Mittelfinger gezeigt. Der ging zur Polizei. Vor Gericht stand der Aichacher gestern nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Der Führerschein war ihm schon vor über vier Jahren entzogen worden – wegen einer Alkoholfahrt.
Dass er an diesem Septembernachmittag gefahren ist, räumte der 42-Jährige ein. Auch, dass er „irgendeine Geste“ gemacht hat. Er habe gerade überholt, als von hinten ein Auto kam. Der Fahrer sei dicht aufgefahren und habe gehupt. Als er auf die mittlere Spur gewechselt hatte und der andere vorbeigefahren sei, habe er „die Hand gehoben“.
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