Gericht glaubt nicht an großen Unbekannten
19-Jähriger bestellt im Internet Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Er sagt, sein Drogendealer stecke dahinter. Er will naiv gehandelt haben, verurteilt wird er trotzdem
Aichach An den großen Unbekannten, der laut dem 19-jährigen Angeklagten hinter allem stecken sollte, glaubte das Schöffengericht gestern nicht. Der 19-Jährige aus dem nördlichen Landkreis war wegen vorsätzlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er in sechs Fällen unter anderem große Mengen Marihuana oder Ecstasy-Tabletten im Internet bestellt und in drei Fällen über die Adresse eines Freundes ausliefern hatte lassen.
Die drei Lieferungen über einen Freund gab der Angeklagte auch zu. Allerdings habe nicht er die Drogen bestellt, sagte er vor dem Schöffengericht aus. Sein Drogendealer, bei dem er selber immer wieder Marihuana bezogen hatte, hätte ihm das vor zwei Jahren als Geschäftsmodell vorgeschlagen. Danach sollte der Angeklagte Pakete in Empfang nehmen und dafür mit „Gras“, also Marihuana, bezahlt werden.
Er habe dem Dealer, von dem er keinen Namen wisse, blind vertraut, erklärte der 19-Jährige. Allerdings hatte der Angeklagte nicht seine eigene Adresse für das „Geschäft“ verwendet, sondern einen Freund mit reingezogen. Der erfuhr erst, als die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Türe stand, dass die Pakete, die er ahnungslos angenommen hatte, Drogen enthielten. Wegen ihrer Größe hätte er gedacht, dass es dabei um Videospiele ginge, sagte der Freund gestern vor Gericht aus.
Wie komplex das Geschäftsmodell tatsächlich ist, erklärte ein Beamter der Kriminalpolizei. Danach waren die Beamten einem jungen Mann in Sachsen auf die Spur gekommen, der insgesamt eine knappe Tonne verschiedenster Drogen über Internetbestellungen verschickt hatte. Im Zuge dieses Verfahrens waren die Kripobeamten auch auf den Freund als Empfänger von drei Päckchen aufmerksam geworden. Über ihn waren sie auf den 19-Jährigen gekommen.
Wortgewandt berichtete der Angeklagte, dass er einfach naiv gehandelt habe, als er sich auf das „Geschäftsmodell“ eingelassen habe und ihm das Ausmaß nicht klar gewesen sei. Das Schöffengericht glaubte seinen Ausführungen nicht. „Wir glauben Ihnen kein Wort von dem, was Sie erzählen“, fasste es Axel Hellriegel, Vorsitzender des Schöffengerichts, in seiner Urteilsbegründung zusammen. Nach Ansicht des Gerichts hatte der 19-Jährige seine Aussage exakt dem Ermittlungsverlauf angepasst und nur das zugegeben, was ihm auch nachweisbar war.
Die Aussage des 19-Jährigen, dass er geglaubt habe, in dem Paket wären nur kleine Mengen Marihuana, konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Es ergebe keinen Sinn, dafür einen solchen Aufwand zu inszenieren, sagte Hellriegel.
Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Haftstrafe. Darin einbezogen ist ein einschlägiges Urteil vom November 2015 sowie ein anstehender zweiwöchiger Ungehorsamsarrest. Der 19-Jährige hatte die Auflagen aus dem Urteil nicht erfüllt und auch die Sozialstunden noch nicht geleistet.
Staatsanwältin Andrea Hobert hatte für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zwei Wochen „Warnschussarrest“ und 96 Sozialstunden als Auflage plädiert. Verteidiger Marco Müller hatte zwei Wochen Dauerarrest gefordert.
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