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06.11.2007

Streit-Parteien am Runden Tisch

Ein Runder Tisch im Landratsamt soll einen Aufschub für das Baugeschäft Michl erwirken: Der jahrelange Streit zwischen Anwohner Anton Moll und dem Baugeschäft in Inchenhofen ist zwar schon vor Gericht zu Gunsten des Klägers geklärt (wir berichteten).

Urteil überraschte auch das Landratsamt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte vor sechs Wochen das Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, welches der klagenden Familie Moll Recht gab, die sich vom Lärm auf dem Lagerplatz der Baufirma belästigt gefühlt hatte. Innerhalb dieser sechs Wochen hätte der Betrieb nun einen Ersatzplatz finden und "umziehen" müssen.

Die Frist lief am vergangenen Freitag ab. "Ein Umzug in dieser kurzen Zeit ist ein Ding der Unmöglichkeit", sagt Hans-Peter Michl, Mitinhaber des Baugeschäfts. Auch Gerhard Dürrwanger, Leiter des staatlichen Bauamts im Landratsamt, hält diese Frist für "realitätsfern". Aber: "Wir müssen das Urteil des Gerichts umsetzen. Dies hat unsere Baugenehmigung rechtskräftig aufgehoben", so Dürrwanger. Nachvollziehen kann er das Urteil nur schwer: "Eine solche Begründung habe ich noch nie gelesen", meint der Baujurist. Denn das Gericht habe die Baugenehmigung des Landratsamtes nur deshalb aufgehoben, weil es der Meinung war, die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz seien nicht nachzuprüfen. "Das Gericht sah darin das Rücksichtnahmegebot gegenüber dem Nachbar verletzt", erklärt Dürrwanger.

Dass sich die Firma nun einen neuen Standort suchen muss, steht auch für Hans-Peter Michl fest: "In der Ortsmitte können wir nicht bleiben. Wir schauen uns nun nach adäquaten Flächen im Gewerbegebiet um." Nur sei ein solcher Umzug in sechs Wochen einfach nicht machbar. Immerhin sind die Auftragsbücher gefüllt, die 35 Mitarbeiter voll ausgelastet. "Wirtschaftlich geht es uns gut", sagt Michl.

Ein Umzug aus dem erst vor einigen Jahren ausgebauten Standort in der Dorfmitte wäre trotzdem schmerzlich. "Ökonomisch und ökologisch ist es einfach sinnvoller, wenn sich alles - Büro, Baufahrzeuge und ein Lagerplatz für die Baustoffe - an einem Standort befindet", ist Michl überzeugt. Inchenhofens Bürgermeister Klaus Metzger sagte dem Betrieb bereits seine Unterstützung bei der Suche zu: "Wir werden das hinkriegen. An Flächen im Gewerbegebiet scheitert es jedenfalls nicht." Mit dem Urteil müsse man nun leben, aber "wir werden alles versuchen, um den Fortbestand der Firma zu sichern. Schließlich wäre eine Geschäftsaufgabe ein großer Verlust für unsere Gemeinde", so Metzger.

Kläger zeigt sich offen für Gespräche

Kläger Anton Moll zeigt sich hinsichtlich einer Fristverlängerung gesprächsbereit, "wenn man erkennt, dass sich die Firma Michl wirklich um einen Ersatzplatz bemüht". Seiner Meinung nach hätte die sich Firma zwar schon nach dem ersten Urteil im März diesen Jahres vorausschauend nach einem geeigneten neuen Standort umsehen müssen, um jetzt nicht in diese Zeitnot geraten. "Trotzdem sind wir offen für Gespräche. Schließlich geht es nicht gegen die Familie Michl persönlich, sondern um die Sache", stellt Moll klar. "Der Lagerplatz passt einfach nicht hierher", sagt der frühere Gemeinderat. "Außerdem handelt es sich ja nur um einen Lagerplatz und nicht etwa um ein vollständiges Betriebsgelände", ergänzt seine Frau. Es gebe genügend Baufirmen, die ihre Baustoffe auf einer ausgelagerten Fläche deponierten und trotzdem weiter existierten, ist sie sich sicher. "Leserbriefe Seite 2

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