Tödlicher Unfall als Wendepunkt für eine Alkoholikerin
Aichach Eine Frau steigt am helllichten Nachmittag mit 2,3 Promille im Blut in ein Auto ein. An der Kreuzung von Augsburger Straße und Maxstraße in Aichach-Ecknach ist die Sturzbetrunkene Ende Februar dieses Jahres an einem Unfall beteiligt - eine 77-jährige Radfahrerin stirbt. Gestern stand die Frau (37) vor dem Aichacher Amtsgericht - nicht angeklagt wegen fahrlässiger Tötung, sondern "nur" wegen Trunkenheit im Verkehr. Warum? Das Unfallgutachten ergab, dass die Seniorin allein schuld war. Auch ein nüchterner Autofahrer hätte den Zusammenstoß mit der Radfahrerin nicht verhindern können, so Strafrichterin Nadine Grimm.
Dass der Unfall sich zumindest so nicht ereignet hätte, wenn die Betrunkene an diesem Tag nicht gefahren wäre, ist kein Thema für ein Strafverfahren. Dass die alkoholkranke Frau danach einen Nervenzusammenbruch erlitt, bis heute Albträume hat, sich schwere Vorwürfe macht ("mir tut das furchtbar leid") und ihre Lehren ziehen will ("Ich will alles dafür tun, dass ich nie mehr trinke") ist die andere Seite der Medaille des schrecklichen Unfalls. Richterin Grimm verurteilte die einschlägig vorbestrafte 37-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, 150 Sozialstunden und einer Führerscheinsperre für insgesamt zwei Jahre. Das heißt aber nicht, dass die Frau dann automatisch wieder in ein Auto steigen kann. Bei so einer Alkohol-Vorgeschichte verlangt die Straßenverkehrsbehörde die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die umgangssprachlich als "Idiotentest" bekannte Untersuchung gilt als hohe Führerscheinhürde, die manche nie mehr überspringen.
Für die von Reinhard Baade vertretene Angeklagte hat sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl und damit die öffentliche Verhandlung dennoch gelohnt. Im Strafbefehl war sie zu zehn Monaten Freiheitsstrafe und dreieinhalb Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden. Für Verteidiger Baade eine im Vergleich zu anderen Alkoholfahrten zu hohe Strafe und geprägt durch die tödlichen Folgen des Unfalls - aber die dürften seiner Mandantin nicht zugerechnet werden. Richtig, so Staatsanwalt Kai Höltkemeier, aber wenn der "Gutachter zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, dann würden wir uns heute vor dem Schöffengericht treffen und über die Höhe der Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhandeln".
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