Tödlicher Unfall hat ein Nachspiel vor Gericht
Schwabmünchen Zwei befreundete Männer fahren ziellos auf der Landsberger Straße in Königsbrunn in zwei Autos umher, überholen andere Fahrzeuge und schließlich will der eine Fahrer den anderen überholen. Er kommt vermutlich ins Schleudern und prallt frontal gegen einen entgegenkommenden Wagen. Die Frau darin stirbt.
Dieser Unfall hat sich am 19. Dezember 2007 ereignet. Der Unglücksfahrer ist bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Nun stand der andere Fahrer mit seinem damaligen Beifahrer vor dem Amtsgericht Schwabmünchen. Das Gericht wollte klären, ob sich der Mann ein Rennen mit dem Unglücksfahrer lieferte, denn eine Zeugin sagte aus: "Einer ist hinter dem anderen hergerast."
Aber: Die beiden Fahrer lieferten sich vermutlich kein Rennen, lautete letztlich das Ergebnis. Denn ein "Miteinander-Schnell-Fahren" reichte der Vorsitzenden Strafrichterin, Susanne Hillebrand, nicht für eine Verurteilung aus. Der Mann war nämlich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt. Um das Urteil vorwegzunehmen: Von diesen Vorwürfen wurde er freigesprochen. Allerdings wurde der Fahrer (vertreten von Rechtsanwalt Michael Tusch aus Augsburg) wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, weil er keinen Notruf mit seinem Handy absetzte. Ebenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung wurde der Beifahrer zu 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Er hätte zumindest nach dem Handy fragen müssen, so das Fazit. Angelastet wurden ihm zudem seine beiden Vorstrafen sowie acht Einträge in das Verkehrszentralregister.
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