Mediziner soll für Totenschau Polizeisiegel ignoriert haben
Plus Gegen einen Strafbefehl über 3600 Euro wegen Siegelbruchs legt der Arzt Einspruch ein. Obwohl ein wichtiger Zeuge fehlt, trifft das Gericht eine Entscheidung.
Aus allen Wolken gefallen war ein 76-jähriger Arzt aus dem Landkreis, als er einen Strafbefehl aus dem Briefkasten holte. Wegen Siegelbruch sollte er 3600 Euro (30 Tagessätze zu je 120 Euro) bezahlen. Der Vorwurf: Bei einer Leichenschau Anfang Januar soll der Arzt das Polizeisiegel an der Tür ohne Rücksprache mit der Behörde aufgebrochen haben. Das bestritt der Mediziner vehement bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht.
Das Siegel habe er gar nicht gesehen, sagte der 76-Jährige. Er erzählte, wie ein Familienmitglied ihn an der Haustüre in Empfang genommen, in den ersten Stock des Hauses geführt und die Tür zum Zimmer des Toten geöffnet habe. Das Familienmitglied sei deutlich größer als er gewesen und habe das Siegel womöglich verdeckt, konnte sich der Arzt vorstellen. Ihm war allerdings auch nicht aufgefallen, dass die Tür mit einem besonderen Ruck, wie er es bei einer versiegelten Tür erwartet hätte, geöffnet worden war.
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