Verstieß ein Unternehmer mit seinem Lagerplatz gegen das Abfallgesetz?
Plus 30.000 Euro soll ein Transportunternehmer bezahlen, weil er vermeintlich zu viel Aushubmaterial lagert. Im Prozess in Aichach kritisiert der Verteidiger das Landratsamt.
Ab wann fällt Abfall in die Kategorie Abfall? Das war eine der Fragen, mit denen sich am Mittwoch das Amtsgericht Aichach befassen musste. Ein 55-jähriger Transportunternehmer aus dem nördlichen Landkreis hatte einen Strafbefehl über 30.000 Euro (60 Tagessätze zu je 500 Euro) bekommen, weil auf seinem Lagerplatz zu viel Aushubmaterial lagern soll. Beim Bodenaushub soll er außerdem die zulässige Lagerdauer von einem Jahr überschritten haben. Ein weiterer Vorwurf war, dass der Unternehmer eine nicht genehmigte Siebanlage betreibe. Gegen den Strafbefehl wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Anlagen hatte der 55-Jährige Einspruch eingelegt.
Er selbst äußerte sich nicht vor Gericht. Dafür sein Verteidiger Martin Koppe, der die Vorwürfe als "unbegründet" zurückwies. Seine Begründung: "Er hat anderes Material gelagert und keinen Abfall im Sinne des Gesetzes." Laut Anklage sollen beim Besuch von Sachbearbeitern der Abfallwirtschaft im Landratsamt Anfang des Jahres rund 220 Tonnen Aushubmaterial auf dem Platz gelagert haben. Es sei nicht ersichtlich gewesen, ob es reiner Bauschutt war, sagte der Sachbearbeiter aus. Nach einer Anfrage bei der Firma, woher das Material komme und wie viel es sei, stufte das Landratsamt es rechtlich als Abfall ein.
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