Das könnte sich für Langzeitarbeitslose ändern
Eine Gesetzesänderung macht es möglich: Langzeitarbeitslose könnten ihren Arbeitslohn vom Jobcenter bekommen. Etwa 100 Menschen im Kreis kommen dafür infrage.
Selbst der Chef des Jobcenters Aichach-Friedberg ist jetzt gespannt: Gottfried Denkel kann noch nicht sagen, wie sich die zwei neuen Fördermöglichkeiten auf die Arbeitslosenstatistiken auswirken. Er hofft aber auf Erfolg. Mit dem neuen Teilhabechancengesetz – kurz THCG –, das seit Januar in Kraft getreten ist, kann das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher stärker als bisher fördern.
Arbeismarkt: Diese Kriterien müssen erfüllt sein
Vorausgesetzt, der betreffende Kunde des Jobcenters ist älter als 25 Jahre und seit sechs oder mehr Jahren auf Grundsicherung angewiesen. Innerhalb dieser sechs Jahre darf er nur sehr kurz oder gar nicht erwerbstätig gewesen sein. Alleinerziehende oder Schwerbehinderte über 25 könnten diese Förderung auch schon in Anspruch nehmen, wenn sie fünf Jahre von Hartz-IV gelebt haben.
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