Plus Es ist ungerecht, dass für viele Vorschulkinder die Schuleingangsuntersuchung Pflicht ist und für andere nicht. Sie sollte entweder für alle stattfinden oder für alle ausfallen.
Wer mit seinem Kind schon einmal zu einer Schuleingangsuntersuchung musste, dürfte zustimmen, dass es angenehmere Termine gibt. Nicht nur beim Kind, auch bei den Eltern ist die Anspannung groß, welche Aufgaben der angehende Erstklässler oder die angehende Erstklässlerin wohl in den oft tristen, grauen Räumlichkeiten eines Amtes erfüllen muss. Auch wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes sehr freundlich sind und gute Tricks kennen, um die Atmosphäre aufzulockern, so sind sie doch Fremde. Nie zuvor in seinem Leben hat das Kind diese Person gesehen und soll ihr doch unbelastet und mutig beweisen, was alles in ihm steckt.
Weil das Gesundheitsamt in Aichach zu wenig Personal hat, kommen Vorschulkinder aus Aichach, Friedberg und Kissing in diesem Jahr um den Termin herum. Für sie reicht es, wenn sie bei der Schulanmeldung nachweisen, dass sie für die Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinderarzt waren und dieser keine Auffälligkeiten festgestellt hat. Doch wie wurde ausgewählt, welche Kinder zur Schuleingangsuntersuchung müssen und welche nicht? Es ist doch ungerecht, wenn ein Pöttmeser Kind den Nachweis erbringen muss und ein Friedberger Kind nicht. Die mögliche Begründung, dass in den Städten und in Kissing die Kinderarztdichte größer ist und die U9 leichter erledigt werden kann, scheint zumindest im Fall Kissing, wo es gar keinen Kinderarzt gibt, nicht schlüssig zu sein und wurde vom Gesundheitsamt auch nicht bestätigt.
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