Wenn der Bebauungsplan veraltet ist: Wie klappen moderne Bauwünsche trotzdem?
Plus Diese Frage treibt den Gemeinderat Sielenbach nach einem Bauantrag im Baugebiet "Pfarrpfründe" Tödtenried um.
Seit fast 30 Jahren ist am Bebauungsplan "Katholische Pfarrpfründe" in Tödtenried (Gemeinde Sielenbach) nichts mehr geändert worden. Bei der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch ging es um die Frage, ob er aufgehoben oder überarbeitet werden soll. Anlass war ein Bauantrag, den das Gremium im vergangenen Jahr behandelt hatte. Um ihn zu ermöglichen, befreite der Rat den Bauherrn von Vorschriften des Bebauungsplanes. Das Landratsamt allerdings hält das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig.
Landratsamt: Baugesuch ist nicht genehmigungsfähig
Die Genehmigungsbehörde moniert, dass das geplante Bauvorhaben in mehreren Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Es geht unter anderem um Dachform und Traufhöhe sowie eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze bei einem Geräteraum. Weil hier Grundzüge der Planung verletzt werden, könne keine Befreiung erteilt werden, teilte das Landratsamt mit. Als Lösung schlug es vor, den Bebauungsplan zu ändern oder aufzuheben.
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