Bedenken wegen Tierlärms
Landratsamt und Regierung haben keine Einwände gegen Ansiedlung des Viehhandels. Nur ein Nachbar wettert
Der Viehhandelsbetrieb kann kommen: Im Verfahren wurde Änderung des Flächennutzungsplanes ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten. Laut Jürgen Grahammer vom Planungsbüro Arnold Consult seien fast keine Hinderungsgründe für eine Realisierung genannt worden. Einwände kamen nur aus der Nachbargemeinde.
Grünen-Gemeinderat Leo Kränzle aus Bonstetten widerspricht der Ausweisung eines Sondergebiets. „Dieses Vorgehen widerspricht der Baunutzungsverordnung“, so Kränzle in einem Schreiben vom 27. Februar 2014. Einen weiteren Grund für die Ablehnung der Ansiedelung des Betriebs außerhalb des Gewerbegebietes sieht Kränzle im Tierlärm. Kränzle schlug den Gemeinderäten in Welden vor, die Entscheidung noch einmal zu überdenken.
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