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  3. Aystetten: Fall Wendel wird neu aufgerollt

Aystetten
30.01.2013

Fall Wendel wird neu aufgerollt

Der Fall Wendel wird neu aufgerollt: Sowohl die Verteidiger des Politikers als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil aus dem Dezember vergangenen Jahres Berufung eingelegt.
Foto: Sven Daam

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Berufung gegen Urteil ein. Die Neuauflage wird frühestens im April erwartet.

Der Fall Wendel wird neu aufgerollt: Weil das Gericht zur Überzeugung kam, dass er eine Staatsanwältin beleidigt hat, wurde Aystettens Bürgermeister Peter Wendel (Freie Wähler) zu einer Strafe von 8000 Euro (80 Tagessätze zu jeweils 100 Euro) verurteilt. Wie unsere Zeitung erfuhr, haben sowohl die Verteidiger des Politikers als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil aus dem Dezember vergangenen Jahres Berufung eingelegt.

Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf Nachfrage unserer Zeitung. „Wir sind der Auffassung, dass das erkannte Strafmaß hier nicht ausreicht“, nannte er als Begründung. Wendels Anwalt Werner Ruisinger hatte bereits direkt nach der Urteilsverkündung die Entscheidung von Richterin Cornelia Böttcher kritisiert und angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dabei bleibt es auch jetzt: „Wir gehen aus vollster Überzeugung in Berufung, weil wir glauben, dass eine Verurteilung auf Basis des vor Gericht Gehörten, nicht erfolgen darf“, sagte der Jurist.

Wendels Anwalt kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft

Dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Berufung geht, sieht Ruisinger als taktisches Mittel an. „In der schriftlichen Begründung der Staatsanwaltschaft ist zu lesen, dass Herr Wendel nicht einsichtig ist, weil er in Berufung geht. Das kann ich nicht nachvollziehen – schließlich nimmt er damit nur seine Bürgerrechte wahr.“ Genauso wie in der Verhandlung vor dem Amtsgericht wird Ruisinger auf Freispruch für seinen Mandanten Peter Wendel plädieren.

Für den 50-jährigen Politiker, der bereits im Herbst 2011 wegen des Betrugs an Sozialkassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, steht einiges auf dem Spiel: Wegen des bereits rechtskräftigen Urteils hatte das Gericht die Gesamtstrafe auf 120 Tagessätze zu je 100 Euro festgelegt. Wird dieses Urteil rechtskräftig, gilt der ehemalige Polizist als vorbestraft.

Bis es zur erneuten Verhandlung kommt, kann es aber noch etwas dauern. Ein neuer Termin steht bislang noch nicht fest, wird aber frühestens im April dieses Jahres erwartet. Verhandelt wird dann vor dem Landgericht.

In Aystetten wird man den Folgeprozess mit großem Interesse verfolgen: Bereits bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht verfolgten meist 50 Zuhörer die Verhandlung. Ruhe kehrte in die knapp 3000 Einwohner große Gemeinde aber auch nach dem Urteil nicht ein: Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass der CSU-Ortsvorsitzende Manfred Holzmann sein Amt als Gemeinderat niederlegen wird. Den Rücktritt begründete er mit „massiven, ehrverletzenden und unberechtigten persönlichen Angriffen“, die bei ihm zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hätten. Der 69-jährige Holzmann, der 23 Jahre lang im Gemeinderat saß, gilt einigen Gemeinderäten als Sündenbock: Sie werfen ihm vor, anonym Anzeige gegen Wendel erstattet zu haben.

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