Staatsanwältin beleidigt: Gericht verurteilt Bürgermeister
Der Aystetter Rathauschef Peter Wendel ist wegen Beleidigung einer Staatsanwältin verurteilt worden. Seine Anwälte kritisierten das Urteil scharf.
Das Augsburger Amtsgericht hat Aystettens Bürgermeister Peter Wendel wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Polizist und heutige Rathauschef über eine Staatsanwältin gesagt haben soll: „Diese Staatsanwältin gehört aufs Bett gebunden und mal gescheit durchgeknallt, weil, die muss so was von frustriert sein.“ Der Politiker bestritt dies bis zuletzt.
Diese Äußerung soll Wendel gegenüber einem Rathausmitarbeiter getätigt, der dies wiederum an Kollegen von der Gemeindeverwaltung weitergegeben hat. Obwohl der Mann seine Aussage widerrufen hatte, äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage. Es verurteilte Wendel zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro. Zusammen mit dem Urteil aus einem vorhergehenden Prozess ergibt dies eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.