Staatsanwältin beleidigt: Nachspiel für Bürgermeister Wendel
Sobald das Urteil gegen den Aystetter Bürgermeister Peter Wendel rechtskräftig ist, nimmt die Kommunalaufsicht die Arbeit auf.
Er wollte Ruhe haben. Deshalb hat der Aystetter Bürgermeister Peter Wendel (Freie Wähler) seine Berufung gegen das Urteil des Augsburger Amtsgerichts wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin zurückgezogen. Ob Wendel sein Ziel erreicht hat, darf aber bezweifel werden: Die Nachricht überraschte die Einwohner in der kleinen Gemeinde. Denn künftig gilt der Bürgermeister, der zum zweiten Mal seit Dienstantritt rechtskräftig verurteilt wurde, als vorbestraft. Auch im Landratsamt Augsburg hat man die Ankündigung Wendels, das Urteil zu akzeptieren, mit Interesse verfolgt.
Denn sobald das Urteil, das eine Gesamtgeldstrafe von 12000 Euro vorsieht, rechtskräftig geworden ist, nimmt die Kommunalaufsicht ihre Ermittlungen auf. Dies dürfte bald der Fall sein: Als wahrscheinlich gilt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg auch ihre Berufung gegen das Urteil zurücknimmt. Johannes Bayerl, der Sachgebietsleiter der Kommunalaufsicht, erläutert das weitere Vorgehen seiner Behörde: „Wir werden uns mit Herrn Wendel auseinandersetzen und ihm die Möglichkeit geben, sich zu der Sache zu äußern.“ Für gewöhnlich findet diese Auseinandersetzung schriftlich statt.
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