Bauen am Fuß der Markter Burg: Biberbachs Gemeinderat stößt ein Ratsbegehren an
Plus Freier Burgblick oder geregelte Bebauung? Darüber wird in Biberbach derzeit diskutiert. Ein Bürgerentscheid findet statt. Aber dabei soll es nicht bleiben.
Nicht nur um den Bundestag und die nächste Kanzlerschaft geht es am Sonntag, 26. September, in Biberbach. Dort sind die Wähler aufgerufen, noch ein extra Kreuzchen zu machen, um über eine schöne Aussicht zu entscheiden. Freier Burgblick oder geregelte Bebauung durch eine Einbeziehungssatzung ist die Frage, an der sich seit geraumer Zeit die Gemüter erhitzen. Dass es einen Bürgerentscheid zum Thema geben wird, beschloss der Gemeinderat schon vor der Sommerpause. Nun legt das Gremium noch einen drauf.
Denn im Zuge eines Bürgerentscheids kann ein Gemeinderat mit einem Ratsbegehren einen Alternativvorschlag zu der von den Bürgern formulierten Fragestellung zur Entscheidung vorlegen. Das wird in Biberbach der Fall sein, beschloss der Gemeinderat mit einer 9:7-Mehrheit in jüngster Sitzung nach engagierter Diskussion. Von "völlig überflüssig" und den Bürger verwirrend (Fritz Wiblishauser, BTL) bis zu "Fairness wahrend" (Thomas Fischer, FW) reichten die Beiträge. Am Ende blieben die Positionen starr. Die Gemeinderäte, die bisher schon das Anliegen der Bebauungsgegner unterstützt hatten, lehnten ein parallel zum Bürgerentscheid laufendes Ratsbegehren ab; die Vertreter der Freien Wähler und der CSU votierten dafür.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.