Biergärten dürfen auch im Kreis Augsburg ab sofort bis 22 Uhr öffnen
Landrat Martin Sailer teilt die Rechtsauffassung des Augsburger Verwaltungsgerichts. Demnach dürfen Gastwirte ihre Gäste im Biergarten bis 22 Uhr bewirten.
Gastwirtschaften im Augsburger Land ist es ab sofort wieder möglich, ihre Gäste bis 22 Uhr im Außenbereich ihrer Betriebe zu bewirten. Das teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag mit. „Wir teilen die Rechtsauffassung des Augsburger Verwaltungsgerichts, dass die Bewirtung auf Außenterrassen und in Biergärten auch zwischen 20 und 22 Uhr kein größeres Übertragungsrisiko des Coronavirus birgt“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bislang durften die Biergärten nur bis 20 Uhr öffnen.
Landrat Sailer: Entscheidend sind die Hygieneregeln
Sollten Gastronomiebetriebe im Landkreis Augsburg über das Pfingstwochenende zwischen 20 und 22 Uhr Gäste im Außenbereich bewirten, werde das Landratsamt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. „Entscheidend für effektiven Infektionsschutz ist es, dass die Gäste und das Personal die geltenden Hygieneregelungen berücksichtigen“, so der Landrat.
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